Glyphosat: Politik und Wissenschaft
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- 10 Juni 2016
von Kirsten Tackmann
Auch die bislang letzte Abstimmung der EU-Mitgliedsstaaten über eine erneute Zulassung des Totalherbizids Glyphosat hat am vergangenen Montag keine qualifizierte Mehrheit gebracht. Nun läuft die letzte Frist bis zum 23. Juni.
Die bereits verlängerte Zulassung läuft am 30. Juni 2016 aus. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsagentur (EFSA), die den Antrag von Monsanto auf Wiedergenehmigung routinemäßig prüfte, hatte auf Empfehlung Deutschlands als berichterstattender Mitgliedsstaat grünes Licht gegeben, nachdem das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nach Prüfung von Hunderten von Studien keine Bedenken hatte.
Im Gegensatz dazu stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO nahezu gleichzeitig nach eigenen Überprüfungen Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend ein. Sie sehen Veränderungen des Erbmaterials als nachgewiesen an - für die Zulassung ein KO-Kriterium.
Das BfR musste nach Prüfung seine Stellungnahme an einigen Stellen korrigieren, blieb aber bei der Gesamtbewertung: weil bei sachgemäßer Anwendung kein Risiko, weil selten Kontakt.
Grundlage des Zulassungsverfahrens der EU sind vor allem vom Antragssteller Monsanto eingereichte Unterlagen, die selbst beauftragt und bewertet wurden, aber nicht öffentlich zugänglich sind. Beide Gremien haben Studien sehr unterschiedlich bewertet. Studien von unabhängigen Wissenschaftlern wurden im BfR aussortiert. Wer hat Recht?
Wie passt der häufige Nachweis von Glyphosat z. B. in Urinproben von Menschen oder in Lebensmitteln (Backwaren, Bier) selbst in kleinen Stichproben zur Annahme des BfR, es bestünde im Alltag nur selten Kontakt?
Auf meine parlamentarische Anfrage, wann denn Untersuchungen zur Belastung mit Glyphosat bei Menschen, zu den Risikofaktoren und zu den Eintragsquellen (Lebensmittel, Hygieneartikel aus Baumwolle etc.) vorliegen werden, antwortete mir die Bundesregierung vor wenigen Wochen, sie sähe keinen Handlungsbedarf. Warum will man es nicht wissen?
Es ist nicht Aufgabe von Abgeordneten, Schiedsrichter zu spielen. Aber im Zweifel gibt es aus Sicht der LINKEN nur eine Entscheidung: für das in Europa geltende Vorsorgeprinzip. Das heißt, Zulassung nur bei erwiesener Sicherheit!
Übrigens anders als in den USA: dort gilt das Nachsorgeprinzip. Dafür kann man auf hohe Entschädigung hoffen, wenn etwas passiert. Insofern ist Glyphosat auch ein Sinnbild für die andauernden TTIP-Verhandlungen.
Die Konzerne profitieren von der aktuell hohen Abhängigkeit der Landwirtschaft von Glyphosat. Es ist der meist verwendete Wirkstoff weltweit (über 800.00 Tonnen pro Jahr) und er wird auch hierzulande auf 40 Prozent der Ackerfläche eingesetzt.
Eine Landwirtschaft ohne Glyphosat ist möglich, aber zum Beispiel bei der pfluglosen Bodenbearbeitung und im Obstbau eine Herausforderung. Sie muss jetzt angenommen werden. Pestizide müssen minimiert werden. Ausgewogene, angepasste Fruchtfolgen für die jeweiligen Boden- und Klimaverhältnisse, Zwischenfrüchte und Untersaaten oder Sortenvielfalt sind ein besserer Weg. Dafür muss Politik den Rahmen schaffen, damit Landwirte wieder souverän nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden können statt dem globalen Dumpingpreisdruck ausgeliefert zu sein.