Netzwerke landwirtschaftsfremder Investoren offenlegen
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- 17 Mai 2019
von Dr. Kirsten Tackmann
Derzeit werden Unternehmensgruppen in der Agrarstrukturerhebung nicht erfasst. Das ist vor allem deshalb dramatisch, weil eine breite Streuung des Bodeneigentums Nachkriegskonsens in Deutschland ist, aber immer mehr landwirtschaftsfremde Investorinnen und Investoren direkt oder indirekt durch Anteilskäufe von Agrarbetrieben Boden erwerben. Dadurch sind überregionale, bundesweite oder gar internationale verschleierte Investorennetzwerke entstanden. Solche regionalen Bodenkartelle entziehen der ortsansässigen Landwirtschaft den Boden als Existenzgrundlage oder verteuern ihn so extrem, dass er mit landwirtschaftlicher Arbeit nicht mehr bezahlbar ist. Die Zeche zahlen nicht nur die ortsansässigen Agrarbetriebe, seien es Familienbetriebe oder Genossenschaften, und ihre Beschäftigten, sondern die Bevölkerung in den ländlichen Räumen. Dass erst mit der Insolvenz einer Agrarholding wie der KTG öffentlich wurde, dass sie aus einem Netzwerk von 100 Subunternehmen mit verschleierten persönlichen Beziehungen der handelnden Akteurinnen und Akteure bestand, weist auf ein erhebliches Kenntnis- und Regulierungsdefizit hin.
Ein Gesetzgeber, der dieser Entwicklung tatenlos zuschaut, handelt verantwortungslos gegenüber der begrenzten Naturressource Boden und den mit ihr verbundenen Gemeinwohlinteressen.
Auch mit der aktuell von der Koalition vorgeschlagenen Änderung des Agrarstatistikgesetzes – übrigens nach jahrelangem Druck von uns LINKEN beim Thema „Wem gehört das Land“ - werden diese Investorennetzwerke nicht ausreichend erfasst. Deshalb hat DIE LINKE nun erneut einen Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung eingebracht, der fordert, nicht nur die Zugehörigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes zu einer Unternehmensgruppe und das direkt kontrollierende Unternehmen zu erfassen, sondern sämtliche Mutter- und Tochterunternehmen inklusive weiteren Beteiligungen des Betriebes an anderen Unternehmen und Unternehmensgruppen. Nur so können Investorennetzwerke eindeutig identifiziert werden als ersten Schritt zur Regulierung des Bodenmarkts mit dem Ziel, die breite Streuung des Bodeneigentums zu sichern oder rückzugewinnen. Dramen wie bei der KTG Agrar, nach deren Pleite mit der Zech-Gruppe die nächste Heuschrecke übernommen hat, dürfen sich nicht wiederholen. Gemeinwohlinteressen müssen gerade bei den Naturreichtümern Wasser, Luft und Boden durchgesetzt werden gegen Geschäftsmodelle der Profitmaximierung einzelner weniger. Dafür kämpft zumindest DIE LINKE konsequent.
Für eine gemeinwohlorientierte und geschlechtergerechte Agrarpolitik muss auch die Rolle von Frauen in der Landwirtschaft öffentlich gemacht werden. Deshalb fordert DIE LINKE im Änderungsantrag zum Agrarstatistikgesetz Arbeitskräfte in der Landwirtschaft geschlechtsspezifisch zu erfassen, insbesondere Einkommenskombinationen. So wird die Arbeit von Frauen in der Landwirtschaft transparenter, ihre soziale Situation, diskriminierende Tatbestände und Unterstützungsdefizite können erfasst und behoben werden.
Geredet wird über die Probleme schon lange. Im Agrarausschuss des Bundestages war fraktionsübergreifend eine breite Streuung des Bodeneigentums Konsens und dass ortsansässigen Landwirtinnen und Landwirten der Zugang zum Boden unbedingt möglich sein muss. Die Koalition tut noch immer zu wenig, um Bodenspekulationen zu verhindern. Nicht zuletzt wird das an der Ablehnung unseres wichtigen Änderungsantrages sichtbar. Aber DIE LINKE bleibt dran.