Schlachtung trächtiger Rinder auf Notfälle beschränken
- Details
- 25 September 2015
Das Rinder ungeachtet einer Trächtigkeit regulär geschlachtet werden, ist leider nach wie vor Realität in der Bundesrepublik Deutschland. Die Fernsehsendung „Report Mainz“ dokumentierte Mitte Juli 2015 diesen qualvollen Tod ungeborener Kälber, die in der Gebärmutter ersticken.
Während die Bundestierärztekammer (BTK) davon ausgeht, dass jedes Jahr 180.000 Kühe im letzten Drittel der Trächtigkeit auf dem Schlachthof landen, erklärt der Verband der Fleischwirtschaft, es seien lediglich 13.000 Tiere. Das Problem ist nicht neu: In einer wissenschaftlichen Studie aus dem Jahr 2011 wird davon ausgegangen, dass jedes zehnte weibliche Rind trotz Trächtigkeit zum Schlachthof gebracht wird. 90 Prozent der tragend geschlachteten Rinder befanden sich im zweiten oder dritten Trimester der Trächtigkeit. Mindestens im letzten Drittel der Trächtigkeit sind die Feten schmerzempfindlich und leiden, erklärte die Bundestierärztekammer (BTK) bereits im März 2014. Ihre Schlussfolgerung: Aus ethischen Gründen könne man nicht akzeptieren, dass die Tötung der Feten ohne vernünftigen Grund sowie die Belastungen der trächtigen Tiere durch den Transport weiterhin billigend in Kauf genommen wird.
Egal wie hoch die konkrete Anzahl tatsächlich ist, teilt die Linksfraktion diese Bewertung. Daher reichten wir Anfang September 2015 die Kleine Anfrage „Schlachtung trächtiger Rinder“ (18/5908) ein. Laut Medienberichten wollte auch Agrarminister Schmidt aktiv werden („so schnell wie möglich“), daher erkundigten wir uns nach seinen konkreten Plänen. Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass die Lösung des Problems nicht ganz einfach ist. Aber Minister Schmidt ist bemüht. Wir werden das kritisch beobachten.
Ein Schlacht-Verbot lässt das EU-Recht bisher nicht zu. Die notwendigen Änderungen der entsprechenden Verordnung prüft nun die Europäische Lebensmittelbehörde auf Initiative von Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission wollte das Thema lieber auf die lange Bank schieben.
Doch die Brüsseler Mühlen mahlen langsam. Daher sollte Minister Schmidt bereits jetzt aktiv Lösungen erarbeiten und in Deutschland umsetzen. Aus Sicht der Linksfraktion ist der Bund in der Pflicht, die Tierschutz-Transportverordnung und das Tierschutzgesetz so zu verschärfen, dass Schmerzen und Leiden ungeborener Kälber aufhören. So könnte die Abgabe einer trächtigen Kuh aus dem Betrieb an den Tierhändler durch einen „Erlass eines grundsätzlichen Abgabeverbots hochträchtiger Tiere“ untersagt werden. Eine Trächtigkeitsuntersuchung vor Abgabe muss Pflicht werden. Sinnvollerweise ist das Tierschutzgesetz auf ungeborene Feten auszuweiten, zumindest ab einem bestimmten Trächtigkeitsstadium. Einige gehen mit gutem Beispiel voran: In Niedersachsen verpflichten sich Tiertransporteure und Schlachthöfe, sich von ihren Geschäftspartnern schriftlich bestätigen zu lassen, dass sich die Schlachttiere nicht im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden. Das ist ein guter erster Schritt, der aber verbindliche, gesetzliche Regelungen nicht ersetzt.