Ergebnisse des UN-Klimagipfels in Durban 2011

Durban-Plattform – der zentrale Beschluss

  • In der Plenumsentscheidung zur Durban-Plattform wird einleitend die bedeutende Lücke zwischen den bislang angebotenen Minderungszielen der Länder und den Reduktionserfordernissen für einen Emissionspfad in Richtung des letztes Jahr beschlossenen 2-Grad-Ziels eingeräumt.
  • Arbeitsgruppe: Es wird eine neue Arbeitsgruppe, die “Ad Hoc Working Group on the Durban Platform for Enhanced Action”, gegründet, in der ein neues Abkommen für alle Länder ausgehandelt werden soll.
    Die bestehende Arbeitsgruppe („Ad Hoc Working Group on Long-term Cooperative Action under the Convention“), die ein recht ähnliches Mandat hatte, wird mit der nächsten Klimakonferenz (Nov. 2013) eingestellt. 
  • Rechtsform: Das Abkommen soll die rechtliche Form eines „Protokolls (vgl. Kyoto-Protokoll), eines anderen rechtlichen Instruments oder eines vereinbarten Ergebnisses mit Rechtswirkung“ haben.
    →  Die letzte Formulierung ist juristisch so unbestimmt wie sie klingt und soll den Weg hin zu einem möglichst unverbindlichen Abkommen offen halten.
  • Zeitrahmen: Die Arbeitsgruppe beginnt ihre Arbeit im ersten Halbjahr 2012 und soll ihre Arbeit nicht später als 2015 beenden. Inkrafttreten und umgesetzt werden soll das neue Abkommen ab dem Jahr 2020.
  • nächste Schritte: Die Länder teilen bis 28. Februar 2012 dem UN-Klimasekretariat ihre Positionen mit, wie die Aktivitäten im Klimaschutz deutlich gesteigert werden können. In der nächsten (Unter)Verhandlungsrunde im Mai 2012 gibt es dazu einen Workshop.
    →  Von der Stoßrichtung ist dies dem Beschluss der Klimakonferenz in Bali ("Bali Roadmap") von 2007 sehr ähnlich. Damals ging es um die Aushandlung eines Abkommens bis zum Klimagipfel 2009 in Kopenhagen – was bekanntlich gescheitert ist. Einziger Unterschied ist die Formulierung „anwendbar für alle Staaten“, wohingegen in Bali noch zwischen Industrie- und Entwicklungsländern beim Grad der Verpflichtung unterschieden wurde.
    →  Die Erfahrung der „Bali Roadmap“ zeigt, dass die Verabschiedung eines Klimaschutzabkommens in 2015 keineswegs gesichert ist. Aus der „Roadmap“ kann wieder eine „road to nowhere“ werden.

Arbeitsgruppe unter der Klimarahmenkonvention (AWG-LCA)

  • Alle Versuche, in den AWG-LCA-Beschluss mittel- und langfristige Minderungsziele oder einen Zeitpunkt für einen peak globaler Emissionen hineinzuschreiben, sind gescheitert. Übrig geblieben sind: „substanzielle Minderungen der globalen Emissionen bis 2050“. Man fragt sich, was mit den 55-seitigem Beschluss passiert, wenn die Arbeitsgruppe nun durch die Durban Plattform ersetzt wird.

Arbeitsgruppe unter dem Kyoto-Protokoll (AWG-KP)

  • In der Plenumsentscheidung zum Kyoto-Protokoll wird einleitend das Erfordernis von Emissionsminderungen von mindestens 25 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2020 für Industrieländer betont – daran reichen die bislang angebotenen Minderungsziele in der Summe nicht annähernd heran.
  • Es soll eine zweite Verpflichtungsperiode geben.
  • Dauer: Beginn in 2013 und Ende in 2017 oder 2020 – letzteres soll im nächsten Jahr entschieden werden.
  • Minderungsziele: im Anhang sind Minderungsziele bis 2020 für einige Länder angegeben (z.B. EU: -20/-30%; Norwegen: -30/-40%; Ukraine: -20 %). Keine Angaben finden sich für Australien, Neuseeland und USA. Außerdem für Kanada, Japan und Russland, die laut Fußnoten im Beschluss bislang bei einer zweiten Verpflichtungsperiode nicht mitmachen wollen. Die USA habe Kyoto ohnehin nie ratifiziert.
    →  eine erste Analyse von Climate Action Tracker besagt, dass die Welt mit den zugesagten Minderungszielen auf einem Pfad Richtung 3,5 Grad Erderwärmung ist. Die Kosten für ein Umschwenken auf einen 2-Grad-Pfad werden aufgrund dieses verschleppten Zeitplans teurer werden.
    →  Die Rest-Kyoto-Gruppe ist nunmehr nur noch für 15% der globalen Emissionen verantwortlich.
  • Verbindlichkeit der Minderungsziele: die bislang genannten Ziele stellen eine Art Vorstufe der verbindlichen Minderungspflichten im Kyoto-Protokoll dar; bis zum 1. Mai 2012 sollen sich die Industrieländer abschließend dazu äußern, welche Zahlen sie bei der „Gesetzesnovelle“ im Kyoto-Protokoll sehen wollen. Beschlossen werden soll die „Novelle“ dann bei der nächsten Konferenz Ende 2012.
    →  Eine zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls wurde in Durban also gar nicht beschlossen, lediglich eine Art Beschlussvorlage dafür.
  • Die Folgen der Übertragbarkeit der überschüssigen Emissionsrechte, welche in osteuropäischen Staaten aufgrund ihres Wirtschaftseinbruchs Anfang der 90er Jahre entstanden („hot air“), in die zweite Verpflichtungsperiode, soll 2012 bewertet werden.

Green Climate Fund

  • Der Fonds wurde auf der letzten Klimakonferenz in Cancun beschlossen; jetzt wurden die Details für seine Verwaltung festgelegt: Board/Entscheidungsgremium, Sekretariat u.a.
  • Nominierungen zum „Board“ sind bis Ende März 2012 abzugeben, das erste Board-Treffen soll schon bis Ende April stattgefunden haben.
  • Bis Mitte April 2012 sollen Bewerbungen von Ländern erfolgen, die den Fonds bei sich ansiedeln wollen. Hier hat Deutschland in Durban bereits sein Interesse bekundet.
  • Finanzen: der Fonds soll aus Geldern von a) Industrieländern und b) anderen privaten wie öffentlichen Quellen gespeist werden; Staaten werden eingeladen, finanzielle Beiträge zur Einrichtung des Fonds zu machen – bislang gibt’s keinerlei Regelung, wer was zahlen soll; Südkorea hat zugesagt, die „start-up“-Kosten des Fonds tragen.
  • Die Gelder des Fonds – so es sie denn mal gibt – sind nicht nur Entwicklungsländer zugänglich. Es wird auch spezielle Förderlinien für die Privatwirtschaft geben.
    →  Woher das Geld für den Fonds kommen soll, ist weiterhin unklar.

CCS im CDM

  • Die generelle Entscheidung, dass die umstrittene Abscheidung und Verpressung von CO2 im Untergrund (CCS) im Rahmen des CDM Anwendung finden kann, fiel bereits letztes Jahr auf dem Klimagipfel in Cancun; in Durban wurden die Detailregelungen für die Anerkennung von CCS-Projekten im CDM beschlossen.
  • Es dürfen erst dann CDM-Projekte in einem Entwicklungsland durchgeführt werden, wenn dieses eine explizite Erklärung abgegeben hat, dass es CCS auf seinem Territorium erlaubt.
  • 5 Prozent der generierten CO2-Gutschriften (CER) werden in eine Reserve überführt für den Fall von CO2-Austritten.
  • Tritt CO2 aus, wird zunächst die Reserve aufgelöst, dann die noch ausstehenden CO2-Gutschriften gecancelt und ggf. weitere CO2-Zertifikate (auch anderer Art AAUs, ERUs, RMUs) von den Projektpartnern verlangt.
  • Das Monitoring des CCS-Projekts wird zwanzig Jahre nach Laufzeit des CDM-Projekts beendet.
    →  ein CDM-Projekt läuft über zwanzig Jahre, d.h. wirft über diesen Zeitraum CO2-Gutschriften ab; die CO2-Verpressung selber kann noch länger erfolgen; die verpflichtende Monitoringphase ist daher vergleichsweise kurz.
  • Die Haftung geht von den Projektverantwortlichen auf das Gastland über nach Ende des Monitoring - es sei denn das Gastland hat weitere Bedingungen festgelegt.
  • Im nächsten Jahr soll die Regelungen beschlossen werden für Projekte, bei denen der CO2-Transport oder die Lagerstätten sich über Landesgrenzen hinweg erstrecken. Positionen dazu sollen von den Ländern bis 5. März 2012 übersandt werden.

Fazit

  • Der von einigen Seiten beschworene Erfolg des Gipfels in Durban, besteht allein darin, dass sich die Verhandlungen in die nächste Etappe geschleppt haben. Gerettet wurde in Durban wie auch im Jahr zuvor in Cancun somit nicht das Klima, sondern der UN-Verhandlungsprozess als solcher.
  • Pablo Solon, bis Juni 2011 Verhandlungsführer Boliviens, sieht Durban als dritte Neuauflage von Kopenhagen und Cancun. Wäre es ein Film, hieße er Das Große Entkommen III. „Er erzählt das Märchen über die Regierungen der reichen Länder, die zusammen mit transnationalen Unternehmen versuchen, ihrer Verantwortung zu entkommen, den Ausstoß an Treibhausgasen zu reduzieren.“