Ende 2015 kommt neue Klärschlammverordnung
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- 12 Februar 2015
Ende 2015 sei mit einer neuen Klärschlammverordnung zu rechnen, teilte ein Vertreter des Bundesumweltministeriums in der vergangenen Umweltauschusssitzung des Bundestages mit. Die Fraktion DIE LINKE hatte eine Debatte zum Umgang mit Müllverbrennungsanlagen und Klärschlamm gefordert und dazu einen Antrag eingebracht. In der neuen Klärschlammverordnung solle festgelegt werden, dass Klärschlamm nur noch dann verbrannt werden dürfe, wenn der Phosphor rückgewonnen werde, so das BMUB weiter.
„Eine Phosphorrückgewinnung, bei der das Umweltbundesamt im Idealfall von möglichen 18.000 Tonnen jährlich ausgeht, ist bei einer thermischen Verwertung technisch nur durch eine Monoverbrennung möglich. Diese wiederum braucht derzeit komplett eigene Klärschlammverbrennungsanlagen. Das ist nicht im Sinne eines sozial-ökologischen Umbaus, so wie wir ihn uns vorstellen. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert vielmehr eine Aufrüstung bestehender Müllverbrennungsanlagen auf eine den neuen Regelungen entsprechende Klärschlammverbrennung“, so der umweltpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag Ralph Lenkert.
Lenkert weiter: „Zudem fordern wir eine Auslastung der Müllverbrennungsanlagen, die zumeist nur durch Abfallimporte und Knebelverträge über Mindestliefermengen mit den Kommunen wirtschaftlich arbeiten können. Es muss eine regionale Bedarfsplanung für Anlagen zur thermischen Abfallverwertung her, die auch bundesländerübergreifend funktioniert. Dass Abfallimporte beispielsweise aus Großbritannien von 196 Tonnen im Jahr 2013 auf 458 Tonnen in 2014 angestiegen sind, wie neueste Zahlen der Prognos AG belegen, ist ebenso wenig hinnehmbar wie wachsende Abfallgebühren durch Umlage der kommunalen Kosten für Müllverbrennungsanlagen.“