EuGH schützt nationale Ökostromförderung
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- 1 Juli 2014
- von Eva Bulling-Schröter
Allgemeinwohl vor Marktfreiheit - in einem überraschendem Grundsatzurteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die nationale Ökostromförderung vor dem Marktprinzip des freien Warenverkehrs gestellt. Ein finnischer Windkraftbetreiber hatte geklagt, seinen Ökostrom ins Nachbarland Schweden leiten zu dürfen, um ihn nach dortigen Fördersätzen vergütet zu bekommen.
Das überraschende Urteil des Europäischen Gerichtshofes lässt aufatmen und ist ein juristischer Erfolg für die Erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa. Die Gegner der Energiewende haben sich zu früh gefreut. Denn die Richter in Luxemburg schützen mit ihrer Entscheidung nationale Modelle der Ökostromförderung wie das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Geklagt hatte ein finnischer Windparkbetreiber, der seinen Strom nach Schweden liefert, allerdings ohne in den Genuss der schwedischen Ökostromförderung zu kommen. Verkäufer von Gründstrom erhalten von Schwedens Netzbetreibern kostenlose Emissionszertifikate. Doch weil der Strom im Inland gewonnen werden muss, waren die Finnen vor Gericht gezogen. EuGH-Generalanwalt Yves Bot hatte den Ausschluss ausländischer Ökostromerzeuger von der nationalen Förderung als Verstoß gegen den freien EU-Warenverkehr bezeichnet und die Sache zur Anklage gebracht, berichtete unter anderem das Webportal Klimaretter.info.
Besonders hervorzuheben ist aus linker Sicht die Entscheidung der Juristen, das Allgemeininteresse an sauberer Energie aus Wind, Sonne und Wasser vor das Prinzip der Warenverkehrsfreiheit zu stellen. Zwar sei der Schutz nationaler Förderregimes "eine Beschränkung des freien Warenverkehrs", so eine Presseerklärung des Gerichts. Doch ist die höchste Kammer der Ansicht, dass "diese Beschränkung durch das im Allgemeininteresse liegende Ziel gerechtfertigt ist, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, um die Umwelt zu schützen und die Klimaänderungen zu bekämpfen". Die EU-Richter sagen also ganz klar, dass Umwelt und Klima vor Marktliberalisierung und Unternehmensgewinne gehen.
Mit dem Urteil ist das von vielen herbeigewünschte Todesurteil für das EEG durch die Pflicht, Grünstrom EU-weit entsprechend nationaler Regeln fördern zu müssen, vorerst abgewendet. Der Präzedenzfall erklärt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als vereinbar mit der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Wären die Richter der Empfehlung des Generalanwaltes nachgekommen, was bei neun von zehn Fällen bisher der Fall war, so hätte auch Deutschland die Förderung von Ökostrom (EEG) anpassen müssen.
Bundesminister Gabriel muss diesen Rückenwind nun endlich nutzen, um die Energiewende in Deutschland sozial und nachhaltig zu gestalten. Die in der letzten Woche durchgepeitschte Reform war dabei ein großer Schritt in die falsche Richtung. Der neueste Zehn-Punkte-Plan zur Energiewende aus dem Bundeswirtschaftsministerium, so ist zu fürchten, wird diese Entwicklung aber wohl eher noch verstärken.