Täuschung von Anfang an! Donauausbauvariante A nicht förderfähig

Es hat den Anschein, als ob der Spatenstich zur Ausbauvariante C 2,80 schon seit Jahren an entscheidender Stelle besiegelt worden ist. Das geht aus der Antwort des zuständigen Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium auf meine Fragen zur EU-Förderung der sanften Ausbauvariante A hervor.
 
In der Antwort heißt es: „Nach aktuellen Informationen aus der Generaldirektion Verkehr der Europäischen Kommission geht das BMVBS davon aus, dass die Variante A nach den derzeitig geltenden Förderkriterien für TEN-Projekte nicht förderfähig ist“. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass „bei Wasserstraßen der Klasse IV oder höher an mindestens 240 Tagen eine Abladetiefe von 2,50 m zur Verfügung stehen müsse“, die Variante A verfüge aber nur „an 200 Tagen / Jahr über eine effektive Abladetiefe von 2,5 m“.

 

Die ergebnisoffene EU-Studie zu den Ausbauvarianten A und C 2,80 an der Donau war von Anfang an Augenwischerei. 33 Millionen ärmer und 3 Jahre später erfahren wir, was schon zu Beginn der Ausbaudiskussion wichtig gewesen wäre. Die Studie wurde damit unter völlig falschen Voraussetzungen durchgeführt und war von Anfang an alles andere als ergebnisoffen. Mit einem Brief an den zuständigen EU-Kommissar hole ich nun die direkte Stellungnahme der EU zu diesem abstrusen Sachverhalt ein.