Agrarflächen dürfen kein Investment sein
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- 19 Oktober 2018
von Kirsten Tackmann
Auf Grundlage des Antrags „Für einen transparenten agrar- und forstwirtschaftlichen Bodenmarkt in Deutschland“ (DS 19/1853) der LINKEN fand am 15.Oktober 2018 ein (nicht öffentliches) Berichterstatter-Gespräch des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestags statt. DIE LINKE hatte auf Bitte der Koalition die Abstimmung ihres Antrags im Ausschuss zurückgezogen, weil überfraktionell der Handlungsbedarf anerkannt, aber weiterer Gesprächsbedarf zur Umsetzung signalisiert wurde.
Im Gespräch waren sich alle einig, dass die Transparenz am Bodenmarkt dringend erforderlich ist, weil eine so genannte „ungesunde Bodeneigentumsverteilung“ befürchtet wird, angetrieben durch nicht-landwirtschaftliches Kapital und ein unzeitgemäßes Bodenrecht. Wo noch vor wenigen Jahren Grundstückverkehrs-, Reichssiedlungs- und Landespachtgesetze wirksame Bremsen für landwirtschaftsfremden Bodenerwerb sowie Konzentration bei Bodeneigentum und Agrarstruktur waren, gerät landwirtschaftliche Nutzfläche heute infolge der Finanzkrise und der Bodenprivatisierung durch die BVVG zunehmend als vermeintlich sichere Anlagemöglichkeit ins Visier des vagabundierenden Kapitals. Unterschiedlich bewertet wurde die Rolle der Agrarfördermittel bei dieser Entwicklung. Dass dieser Griff nach der Produktionsgrundlage der ortsansässigen Landwirtschaft nach Möglichkeit verhindert oder zumindest beschränkt werden sollte, ist dagegen nach jahrelangen, von der LINKEN immer wieder eingeforderten Diskussionen im Ausschuss unterdessen Konsens. Allerdings wird das Zeitfenster, in dem noch gehandelt werden kann, auch immer kleiner.
Grundlage gesetzgeberischer Initiativen sollte immer die Analyse der Situation sein, um Handlungsbedarf und Handlungsoptionen bewerten zu können. Erste Studien dazu hat das Thünen-Institut vorgelegt, so dass zumindest klar ist, dass wir auf ein wachsendes Problem zusteuern. Aber um die tatsächlichen Vorgänge zu erfassen wird deutlich mehr Transparenz gebraucht. Verschiedene Daten sind zwar vorhanden, z. B. in den Anträgen für die Agrarförderung, in den Grundbüchern oder über das Agrarstatistikgesetz. Aber bezüglich ihrer Qualität, ihrer Vollständigkeit sowie datenschutzrechtlicher Beschränkungen ihrer Verfügbarkeit sowohl für Behörden als auch für die Wissenschaft gab es sehr unterschiedliche Aussagen. Die Wissensdefizite insbesondere zu Agrarholdingstrukturen und ihren Anteilseignern sind aber so offensichtlich, dass der Handlungsbedarf des Gesetzgebers Konsens war. Das sieht nicht nur DIE LINKE so, sondern auf EU-Ebene wurde unterdessen bereits gehandelt und beschlossen, dass bei der Agrarstatistikerhebung zukünftig angegeben werden muss, ob der antragstellende Betrieb eine Tochtergesellschaft ist. Bei der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten können weitere Angaben ergänzend abgefragt werden, z. B. gab es den Vorschlag, auch nach der Muttergesellschaft zu fragen, so dass ein vertikales und horizontales Netzwerk leichter erkennbar und schwerer verschleiert werden kann.
Darüber hinaus muss weiter geprüft werden ob und wie nicht-landwirtschaftliche Investor_innen vom Bodenkauf ausgeschlossen bzw. benachteiligt werden könnten. Der Vorschlag, die Bodeneigentumsverhältnisse in repräsentativen Modellgemeinden zu erheben, um sowohl die reale Datenlage für mehr Transparenz als auch den Aufwand zu ihrer Beschaffung bewerten zu können, schien bei der Koalition wohlwollend aufgenommen worden zu sein.
Unterschiedlich bewertet wurde, welche Handlungsoptionen auf Landes- und kommunaler Ebene gegen außerlandwirtschaftliche Investor_innen verfügbar sind und wie diese auch tatsächlich genutzt werden. Dass ein möglichst bundeseinheitliches Bodenrecht gegen überregional, bundes- oder gar multinational agierende Agrarkonzerne dringend benötigt wird, sollte unstrittig sein.
DIE LINKE hat die Debatte in den Bundestag gebracht und wird weiter am Thema dran bleiben. Wenn im Ergebnis dieses Berichterstatter-Gesprächs kein fraktionsübergreifender Antrag zustande kommen sollte, wird die LINKE ihren Antrag zur Abstimmung stellen, denn auch das war das Ergebnis der Diskussion der Experten: er ist nötig und es gab keinen inhaltlichen Widerspruch.