Sollbruchstellen im Elektromarkt
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- 21 Mai 2013
Wer sich ein Handy, einen Computer oder ein anderes technisches Gerät kauft, erwartet gute Qualität und Langlebigkeit. Schließlich will frau ja nicht ständig eine so teure Investition tätigen. Auch das deutsche Abfallrecht stellt diesen Anspruch an die Technikbranche. Als eine umwelt- und preisbewusste Kundin stelle ich mir eine heile Welt im Elektromarkt so vor: Die Geräte sind robust, reparierbar und am Ende ihrer Nutzungszeit wenigstens teilweise wiederverwertbar. Technisch ist das zwar machbar, aber die Wirklichkeit sieht leider ganz anders aus.
Es ist oft kein Zufall wenn Produkte ausgerechnet kurz nach der Garantiezeit den Geist aufgeben oder Reparaturen unmöglich bzw. teuer sind. Denn Hersteller sind sehr trickreich. Ein paar Beispiele: Fest eingebaute Akkus in Smartphones, die nur aufwändig gewechselt werden können. Farbe blättert vom Gehäuse ab. Bestimmte Bauteile haben eine deutlich kürzere Lebensdauer als das Gerät selbst. Gehäuse lassen sich nicht öffnen. Was steckt dahinter? Die Geräte werden neu beschafft oder für eine teure Reparatur verschickt. Ersatzteile sind absurd überteuert. Gleichzeitig wird durch neue attraktive Produkte der Konsum angekurbelt. In diesem System haben die Hersteller kaum ein Interesse an langlebigen Geräten. Ihre Rechnung lautet so: Kurze Nutzungszeiten, höherer Umsatz. So werden Verbraucher_innen zum Wegwerfen und Neukaufen gezwungen.
Volkswirtschaftlich gesehen ist das eine irrsinnige Verschwendung von Arbeitszeit und Material. Recycling löst das Problem des Ressourcenverbrauchs nur begrenzt. Die Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit von Geräten ist deshalb ein wesentlicher Nachhaltigkeitsfaktor. Das hat die Linksfraktion mit ihrem Antrag „Ressourcenschutz durch Vorgabe einer Mindestnutzungsdauer für technische Produkte“ zur Debatte gestellt (17/13096). Der Antrag wurde diese Woche im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beraten. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, Mindestnutzungszeiten vorzuschreiben gegen die Tricksereien der Hersteller. Beispielsweise fünf Jahre für Autos oder Kühlschränke. Verboten werden sollen technisch nicht begründbare Sollbruchstellen und gezielt eingebaute Funktionseinbußen, wie beispielsweise Blattzähler zur Funktionseinstellung bei Druckern („geplante Obsoleszenz“). Technische Geräte sollen leicht zu reparieren und zu warten sein, möglichst durch die Nutzerin bzw. den Nutzer selbst. Servicefreundlichkeit muss selbstverständlich sein.
Grüne und SPD sehen das Problem und betonten im Ausschuss, in unserem Antrag stehe vieles Richtige drin. Um nicht zustimmen zu müssen, enthielten sie sich mutig der Stimme. Die Koalition dagegen behauptete gar, es gäbe überhaupt kein Problem und die Verbraucherinnen und Verbaucher müssten selbst entscheiden, ob sie billige Geräte kaufen oder nicht. Dabei wischten etliche Kolleginnen und Kollegen auf ihrem Tablet-PC herum, der sich vielleicht auch schon nach drei Jahren wie von Geisterhand abschaltet …
Dieser Artikel erschien am 17. Mai 2013 im Bundestagsreport der LINKEN Landesgruppe Brandenburg.