Wann ist eine Kuh eine Kuh und wann ist der Mensch ein Schwein?
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- 20 Oktober 2014
Diese Frage stellte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne in einem Fachgespräch am 16.10.2014 gemeinsam mit Interessent_innen und Vertreter_innen der Branche.
Das Schlachten tragender Kühe ist eine Unart, die keine neue in der Viehhaltung ist. Speziell bei milcherzeugenden Betrieben, in denen am Ende des Tages zählt, wie viele Liter in den Tank fließen, wird eine schwächelnde Kuh schon mal auf die letzte Reise geschickt. Nun soll sich dem Problem angenommen werden.
Die Anzahl der trächtigen Kühe, die an Schlachthöfe geliefert werden, variiert zwar zwischen 2 und 10 Prozent, fest steht aber: eine fünf- bis sechsstellige Anzahl Kälber, die auf dem Fließband des Schlachthofs landen, ist ein Problem, dem dringlich ein Riegel vorgeschoben werden muss. Dabei ist egal, ob der Grund für dieses Vorgehen der ökonomische Mehrwert des Schlachtbefehls im Vergleich zur Behandlung von Krankheiten sowie zur vorhersehbaren Abnahme der Milchleistung ist, oder schlechtes Herdenmanagement.
Nach bisheriger Gesetzeslage ist lediglich der Transport von trächtigen Kühen im letzten Monat verboten und bereits hier lässt sich die Strafverfolgung der verantwortlichen Viehwirt_innen nicht realisieren. Im Bereich der Forschung ist die Gesetzgebung weiter. Die Richtlinie für Versuchstiere gibt vor, dass Föten ab dem letzten Drittel ihrer Entwicklung als voll schmerzempfindliche Lebewesen gelten und daher nur gemäß dem Tierschutzgesetz behandelt werden dürfen. Ein rechtliches Äquivalent des entsprechenden Passus im Tierschutzgesetz ist nicht vorhanden.
Die Referenten aus der unmittelbaren tierärztlichen Praxis bezogen hierbei einheitlich Stellung für die Position, dass das Schlachten trächtiger Kühe, egal in welchem Stadium der Trächtigkeit, unter allen Umständen zu vermeiden sei. Es brauche ein besseres Herdenmanagement, in dem die Trächtigkeitsuntersuchung bei Rindern regelmäßig geprüfter Bestandteil des Prozesses der Milchviehhaltung und im Speziellen vor der Schlachtung wird. Da die tierärztliche Untersuchung auf den Schlachthöfen schlecht rückverfolgbar ist, benötige es aber eine strukturierte betriebliche Erfassung, um nachweisbar die „schwarzen Schafe“ zur Verantwortung ziehen zu können. An dieser Stelle sei erwähnt, dass für Schaf- und Schweinzucht das gleiche Problem besteht.
Bei aller Einigkeit im Fachgespräch bleibt die Frage, inwiefern die Regierung Handlungsbedarf sieht.
Christian Schneider ist Praktikant in der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Fachbereich Agrarpolitik.