Missstände in der Putenhaltung
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- 14 Juli 2009
- von Eva Bulling-Schröter
Es ein Hohn, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass der Schutz von Mastputen in Deutschland Kraft bestehender Gesetze hinreichend geregelt ist. Seit Jahren ist es ein offenes Geheimnis, dass gemästete Tiere unter ihrem eigenen Lebendgewicht zusammenbrechen, dass Antibiotika zur Leistungssteigerung benutzt und Putenküken bereits am ersten Lebenstag die empfindlichen Oberschnäbel abgeschnitten werden.
Der Bundesregierung ist angeblich nicht bekannt, welche Probleme bei der Putenhaltung gang und gäbe sind. Dabei zieht sie sich auf den Standpunkt zurück, dass der Vollzug der Rechtsvorschriften zur Tierhaltung Landesrecht ist. Das Selbstbestimmungsrecht der Länder im Bereich Tierschutz und Tierhaltung kann ja nur so gut sein, wie es der Bund vorgibt. Aber es gibt in Deutschland keinen ernst zu nehmenden Rahmen für die Putenhaltung.