Mobilfunktechnik und Gesundheitsschutz

Die Regierungsfraktionen haben am 13. Juni, knapp vor der parlamentarischen Sommerpause, Änderungen über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren beschlossen.
Die neue Verordnung soll insbesondere dem vorsorgenden Gesundheitsschutz dienen. Sie sind allerdings für einen wirksamen Gesundheitsschutz nicht ausreichend und basieren zudem auch nicht auf dem neusten Stand der Technik. Das haben im Vorfeld der Abstimmung bei einer öffentlichen Anhörung alle eingeladenen Sachverständigen bestätigt. Auch Umweltverbände und Ärzte kritisieren die Änderungen als völlig unzureichend.

  
Zu den Neuerungen im Verordnungsentwurf gehören:

  • die Ausdehnung des Anwendungsbereiches von gewerblich betriebenen Funkanlagen auf private und hoheitlich betriebene Funkanlagen,
  • die Überarbeitung der Grenzwerte nach der Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) aus dem Jahr 2010,
  • die Anpassung der Frequenzbereiche (Hochfrequenz 9 Kilohertz – 300 Gigahertz, Niederfrequenz 1 Hertz – 9 Kilohertz),
  • die Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ, Übertragungstechnologie beim Ausbau der Stromnetze).

Doch wo sind die Maßnahmen, um gesundheitliche Risiken durch elektromagnetischen Strahlung vor allem in Wohn- und Arbeitsbereichen zu verringern? Wo sind die Maßnahmen, um die Menschen für die Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk zu sensibilisieren? Wo ist die Förderung technischer Alternativen?
Von einer umfassenden Gesundheitsvorsorge kann also keine Rede sein. Es sind so viele Fragen offen geblieben und die werden der Bundesregierung in der Kleinen Anfrage der LINKEN „Mobilfunktechnik und Gesundheitsschutz“ (Drucksache 17/14548)  gestellt.

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