Planungsbeschleunigungsgesetz verhindern - bessere Bürgerbeteiligung durchsetzen!
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- 11 Oktober 2018
- von Karl-Heinz Ludewig
Zu einem Ratschlag mit dem Titel "Schneller, höher, weiter? Bauen nicht um jeden Preis!" luden die MdBs Ingrid Remmers und Sabine Leidig im Namen der Bundestagsfraktion der LINKEN Ende September nach Mannheim ein. Und es kamen viele Vertreter_innen von Bürgerinitiativen im Straßen- und Schienenbereich, aber auch aus anderen Verkehrsverbänden. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich" (Bt-Drs. 19/4459) lag auf dem Tisch - er sieht Planungs- und Genehmigungsvereinfachungen für Bundesfernstraßen, -schienenstrecken und -wasserwege vor.
Die Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach und der Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler skizzierten die Geschichte der Versuche, Planungen zu beschleunigen und übten deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf. Es habe vom federführenden Bundesverkehrsministerium keinerlei Analyse vorgelegen, die benennt, warum Planungen so lange dauern und das vorgeschaltete "Innovationsforum Planungsbeschleunigung" sei sehr einseitig besetzt gewesen (es fehlten z.B. Umweltverbände). Die einzelnen Regelungen des Gesetzes sind u.a.: Die Möglichkeit "vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen des Aus- oder Neubaus" vor dem Planfeststellungsbeschluss vorzunehmen, bedeutet, dass ein Wald schon gerodet werden kann bevor die abschließende Baugenehmigung überhaupt da ist. Sollte diese nicht zustande kommen, solle wieder der alte Zustand hergestellt werden. Oder die Streichung des Erörterungstermins, oder die Plangenehmigung statt des Planfeststellungsverfahrens. Oder die Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung nur beim Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte Instanz für 41 Schienenstrecken sowie die Festschreibung der Verkehrsprognose bei Schienenprojekten zum Zeitpunkt der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen. Alles Regelungen, die die Bürgerbeteiligung einschränken, Klagen schwieriger machen und das Verwaltungshandeln nicht bürgerfreundlicher machen. In der anschließenden Diskussion brachten die Bürgerinitiativler_innen ihre Erfahrungen mit Planungsverfahren ein und man war sich schnell einig, dass dieses Gesetz abzulehnen ist. Verabredet wurde, dass von Seiten der Initiativen die Länder sowie die Bundestagsfraktionen angeschrieben werden sollen, um einen Beschluss im Bundestag zu verhindern. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig vom Bundesrat und dort gab es in den Beratung in den Ausschüssen auch deutliche Kritik.So lehnte der Umwelt-Ausschuss ziemlich alle Regelungen des Gesetzes ab. Ein weiteres Ergebnis des Ratschlags war die Aufsetzung einer Online-Petition, die Einfluß auf das Gesetzesverfahren nehmen soll.
Fazit der Veranstaltung: Das Gesetz wird die Akzeptanz staatlicher Planungen nicht erhöhen, sondern durch die Einschränkung der Bürgerbeteiligung die Widerstände stärker werden lassen, was letztendlich zu Verzögerungen führen wird. Nur eine deutlich frühere (im Raumordnungsverfahren etwa) und breiter angelegte Bürgerbeteiligung, die auch über das Ob und nicht nur das Wie einer Planung diskutieren lässt, stärkt die Transparenz und das Vertrauen in partizipativer Planung und führt zu größerer Akzeptanz. Mit mehr zeitlichem Einsatz im frühen Stadium (Demokratie braucht seine Zeit) werden Widerstände abgebaut, Planungen besser und letztendlich weden Planungen schneller umgesetzt, weil z.B. Klagen ausbleiben.