Mehr Bürgerbeteiligung bei der Verkehrsplanung - von Anfang an!

Studie der LINKEN zur Öffentlichkeitsbeteiligung erschienen.

Über zwei Jahrzehnte hinweg sind die demo­kra­tischen Beteiligungsrechte an Planungs­verfahren für Verkehrsprojekte und Industrielle Anlagen “hinter dem Rücken der Öffentlichkeit“ schritt­weise abgebaut worden. Doch mit dem Streit um Stuttgart 21 erlebt das Thema Bürger­­beteiligung allgemeine Aufmerksamkeit. Aller Orten beziehen sich Bürgerinitiativen auf diesen demokratischen Protest - sei es „München 21“ (gegen den Flug­hafen­ausbau), oder „Baden 21“ (Ausbau der Güter­bahnstrecke).

Überall monieren die Betroffenen, dass Stellung­nahmen, Vorschläge und Einwände erst am Ende der Planungen überhaupt eingebracht werden können: Dann, wenn das „Ob“ einer Maßnahme gar nicht mehr zur Debatte steht, sondern nur noch das „Wie“ ein wenig verändert werden kann.

Das Problem ist offensichtlich. Unter dem Druck der Protestbewegung gegen S21 hat sich selbst die Bundeskanzlerin Angela Merkel für mehr Bürgerbeteiligung ausgesprochen.

Immerhin wurde Anfang 2011 ein Gesetz­entwurf des Innenministeriums, mit dem die unseligen Planungsbeschleunigungsgesetze der großen Koalition ins allgemeine Verwal­tungs­verfahrens­gesetz übertragen werden sollten, gestoppt. Damit wurde allerdings vorerst nur der weitere Abbau von Beteiligungsrechten verhindert. Weder die Regierung, noch die Opposition hat seitdem aber einen konkreten Entwurf für eine tatsächliche Verbesserung der Beteiligungs­verfahren auf den Tisch gelegt.

Viele sind auf der Suche, allerdings nach Unterschiedlichem:
Der jetzigen schwarz-gelben Koalition und den Wirtschaftsverbände geht es darum, ihre Vorhaben besser zu legitimieren, um störende Proteste zu vermeiden.
Für uns steht hingegen die Frage im Zentrum, wie die gesellschaftliche Infrastruktur möglichst gut, bürgernah und demokratisch gestaltet werden kann.[1] Das heißt, dass zu Beginn eines Verfahrens öffentlich breit diskutiert und entschieden wird, ob dieser Umbau, Ausbau oder Neubau überhaupt zukunftsfähig und gewünscht ist. Nach dieser grundsätzlichen Entscheidung über das Ob ginge es dann darum, im Dialog Lösungen zu finden, die an die Bedürfnisse der Menschen angepasst sind.

Die vorliegende Studie beleuchtet die Grenzen und Möglichkeiten der Öffentlichkeits­betei­li­gung. Sie zeigt Möglichkeiten auf, wie Bürgerinnen und Bürger frühzeitig beteiligt werden können, wenn über das Ob sowie über Alternativplanungen noch ergebnissoffen diskutiert werden kann.

Für die Fraktion DIE LINKE. Im Bundestag geht es um Wege, wie insbesondere der notwendige sozial- ökologische Umbau von unten mit breiter Unterstützung gestaltet werden kann.

Dieses Gutachten soll dazu beitragen, dass die breite und bundesweite Diskussion um Stuttgart 21 keine Eintagsfliege bleibt.

(Vorwort der Studie von den Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens und Thomas Lutze)


[1] Auf Grund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und Verfahren beschränkt sich diese Untersuchung auf Verkehrsinfrastrukturprojekte. Wesentliche Teile der Ergebnisse sind aber auch auf Planungsprozesse bei Industrieanlagen und Kraftwerken übertragbar.


studie-oeffentlichkeitsbeteiligung
Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltmediation bei großen Infrastrukturprojekten

Ansatzpunkte für eine verbesserte Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland
Berlin, Mai 2011. AutorInnen: Felicia Petersen und Michael Zschiesche.
>> PDF, 296kB

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag ist schon länger am Thema dran

Bereits im Jahr 2009 hatten die Fraktion DIE LINKE. eine Studie in Auftrag gegeben, die den Abbau der Beteiligungsrechte untersuchte:

Gutachten im Auftrag der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:
Gesetzgebung und Praxis der Öffentlichkeitsbeteiligung in umweltrelevanten Zulassungsverfahren in Deutschland im Zeitraum 2005-2009.
Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V., Autoren: Martin Jänsch, Michael Zschiesche. Berlin, Juli 2009

Zuletzt 2006 unter der großen Koalition wurden die Beteiligungsrechte bei Planungsverfahren von Verkehrswegen eingeschränkt. Dagegen „wehrte“ sich DIE LINKE im Bundestag seinerzeit mit einem Entschließungsantrag, in dem eine Neukonzeption der Verfahren für mehr Beteiligung bereits grob umrissen wurde:

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 16/54, 16/3158 –
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
(BT-Drs. 16/3177)

Im Jahr 2010 dann stellten wir eine Kleine Anfrage um diese Planungsbeschleunigung zu evaluieren. Denn bereits 2006 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass auf die wichtigen Erörterungstermine verzichtet werden kann. Wie die Praxis aussieht, zeigt die Antwort der Bundesregierung:

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/3098 –
Durchführung von Erörterungsterminen bei Planfeststellungsverfahren von Bundesverkehrswegen
(BT-Drs. 17/3331)

Allen Beteuerungen zu einem Umdenken bei künftigen Planungen für Verkehrsgroßprojekte zum Trotz sieht die Bundesregierung dies nicht als Problem an. Lässt sich keine "Befriedung" erreichen, gibt es eben keinen so genannten Erörterungstermin - so einfach macht es sich die Regierung. Gesondert hatten wir übrigens auch einmal per Einzelfrage gefragt, ob in Planungsverfahren zu Stuttgart 21 oder der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm auch auf Erörterungstermine verzichtet worden war: Dies war immerhin nicht der Fall!

Zum Jahreswechsel 2010/2011 hat die Presse z.T. falsch darüber berichtet, dass ein Abbau von Beteiligungsrechten bei Verkehrswegen drohe. Tatsächlich war geplant, die 2006 beschlossenen Regelungen aus dem Verkehr so zu verallgemeinern, dass sie für alle anderen Verfahren auch gelten würde, der Abbau also in der Breite wirksam werden würde. Was genau das betreffen würde – das Gesetz ist ja zum Glück gestoppt – haben wir ebenfalls abgefragt: Antwort auf schriftliche Frage.