Nichts ist gut: Elf weitere Jahre Atomkraft!
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- 6 Juni 2011
- von Bernd Brouns
„Es heißt weiter Atomgesetz und nicht Anti-Atom-gesetz“. So leitete Gerald Hennenhöfer, der oberste Atomaufseher im Bundesumweltministerium und (ehemaliger) Atomlobbyist, seinen Bericht zur Atomgesetznovelle auf der Fraktionssitzung der Bundestagsfraktion DIE LINKE am Montag Mittag ein. Und ausnahmsweise ist Herrn Hennenhöfer zuzustimmen. Denn mit dem vermeintlichen Ausstiegsgesetz setzt die Koalition elf weitere Jahre auf die Atomkraft.
Am Montag Vormittag hatte das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für eine 13. Novelle des Atomgesetzes beschlossen, begleitet von sieben weiteren Gesetzesentwürfen, die die Kehrtwende in der Atompolitik flankieren sollen. Keine 48 Stunden später soll über die Gesetzesentwürfe zur Änderung des Atom- und Erneuerbare-Energien-Gesetzes in einer Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch gemeinsam mit Sachverständigen beraten werden. Lassen sich für diese Eile im Falle der Atomgesetznovelle angesichts des nahenden Endes des „Atom“-Moratoriums zumindest Gründe finden, so entbehrt das Durchpeitschen des EEG durch den Bundestag jeglicher sachlicher Grundlage. Die EEG-Novelle war lange vor Fukushima geplant, steht also in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der Wende in der Atompolitik. Sie hätte ohne Zeitnot in einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren beraten werden können. Dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2011 hätte auch eine Verabschiedung durch den Bundestag im September 2011 nichts entgegen gestanden. Doch eine intensive Beschäftigung des Gesetzgebers mit den vorgelegten Gesetzen ist - wie schon beim Beschluss der AKW-Laufzeitverlängerungen – offensichtlich von der Parlamentsmehrheit und der Bundesregierung nicht gewünscht.
Die Eckpunkte der heute vorgelegten Atomgesetznovelle stellen sich wie folgt dar:
Verlängerung der AKW-Laufzeiten ist passé
Erst im letzten Herbst beschlossen, wird die AKW-Laufzeitverlängerung rückgängig gemacht. Die in der Tabelle in Anlage 4 des Atomgesetzes durch die Elfte Novelle des Atomgesetzes eingefügte Spalte mit zusätzlichen Strommengen für den AKW-Betrieb, also die verlängerten Laufzeiten, wird gestrichen. Die Formulierung im Gesetzesentwurf („Anlage 3 wird wie folgt geändert: Anlage 3 Spalte 4 wird gestrichen“) lässt auch kein Hintertürchen offen. Damit wären wir zunächst wieder beim rot-grünen Atomkonsens mit der Energiewirtschaft – mit all seinen Schwächen.
In der Gesetzesbegründung wird nochmals explizit auf die damalige Bemessungsgrundlage für die Restlaufzeiten im rot-grünen Gesetzeswerk verwiesen. Der Gesetzgeber habe damals ausgeführt, dass die „Zugrundlegung einer Regellaufzeit von 32 Jahren den Betreibern eine Amortisation ihrer Investitionen und darüber hinaus die Erzielung eines angemessenen Gewinns ermögliche“. Kurzum: die durch den rot-grünen Atomkonsens garantierten Restlaufzeiten waren einzig und allein an den Profitinteressen der Atomindustrie ausgerichtet. Dies ist nun wieder Gesetzeslage. Besser als der schwarz-gelbe Beschluss zur Verlängerung der AKW-Laufzeiten, aber keineswegs ein Grund zum Jubeln.
Neu: Feste Abschalttermine für jedes AKW
Der rot-grüne Atomkonsens teilte den AKWs an der Restlaufzeit orientierte Strommengenkontingente zu, die zwischen den AKWs übertragen werden können. Die Abschalttermine der AKWs hängen seitdem davon ab, ob ein AKW-Betreiber zusätzliche Strommengen von anderen – vorzugsweise älteren – AKWs übernimmt – oder eben selber welche abgibt. Auch besonders störanfällige AKWs können länger am Netz bleiben, da ja während der Stillstandzeiten keine Strommengen verbraucht werden. Dieses System der flexiblen Laufzeiten hatte u.a. dazu geführt, dass unter dem rot-grünen Beschluss das AKW Neckarwestheim 2 als letztes AKW voraussichtlich erst im Jahre 2023 statt wie ursprünglich geplant im Jahr 2021 stillgelegt worden wäre.
Das Prinzip der Strommengenübertragung bleibt auch durch den neuen Gesetzesentwurf erhalten. Gleichzeitig sollen jedoch maximale Laufzeiten festgelegt werden, nach deren Ablauf die Betriebsgenehmigung erlischt – auch wenn noch Reststromkontingente vorhanden sein sollten. Die Laufzeiten sind im Gesetzesentwurf für jede Anlage aufgeführt.
Aus: Moratoriumsmeiler plus Krümmel (fast)
Die sieben vom „Atom“-Moratorium betroffenen Alt-AKWs – Biblis A+B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser und Philippsburg 1 - sowie der Pannenmeiler Krümmel sollen mit Inkrafttreten des Gesetzes stillgelegt werden. Zwischen Bundesregierung und den Atomkonzernen besteht dazu eine Verabredung, dass die AKWs in der Zeit zwischen Ende des Moratoriums (Mitte Juni) und Inkrafttreten des Gesetzes (Anfang Juli) nicht wieder ans Netz gehen. Gegenüber dem rot-grünen Atomkonsens bedeutet die Stilllegung der acht AKWs eine Beschleunigung, denn zumindest drei der Kraftwerke hätten demnach erst Ende 2012 vom Netz gehen müssen.
Die Bundesregierung übernimmt damit die (Mindest)Forderung der Oppositionsfraktionen (vgl. u.a. LINKE-Antrag 17/5478) sowie die Empfehlung der Ethikkommission - fast zumindest. Denn die AKWs sollen zwar vom Netz gehen, ihre Reststrommengen können jedoch auf die neun anderen AKWs übertragen werden. Insbesondere die AKWs Brunsbüttel, Unterweser und Philippsburg 1 haben noch beträchtliche Reststrommengen, die für einen Betrieb bis zum Ende des Jahres 2012 gereicht hätten.
Das zweite „aber“ bezieht sich auf die sog. Kaltreserve. Eines der acht Alt-AKWs soll (möglicherweise) bis zum 31. März 2013 in betriebsfähigem Zustand gehalten werden, um ggf. auf auftretende Versorgungsengpässe in den Wintermonaten reagieren zu können. Diese Regelung geht laut Hennenhöfer (BMU) auf einen Bericht der Bundesnetzagentur zu den Auswirkungen des „Atom“-Moratoriums auf die Versorgungssicherheit zurück. Laut Hennenhöfer habe die Bundesnetzagentur auch auf Nachfrage keine klaren Aussagen zur Netzstabilität in Süddeutschland treffen können, so dass sich die Bundesregierung zu dieser „kann“-Regelung gezwungen sah. Ob und welches AKW auf „stand by“ geschaltet wird, legt der Gesetzesentwurf in die Hände eben jener Bundesnetzagentur. Diese kann bis zum 1. September 2011 eines der acht AKWs auswählen, falls sie bis dahin ein Erfordernis dafür sieht. Die Bundesnetzagentur muss diese Option aber nicht ziehen. Interessant ist dabei, dass BMU-Atomaufseher Hennenhöfer keinerlei Aussagen dazu treffen konnte, ob das „stand by“-Kraftwerk über die Wintermonate dauerhaft läuft oder nur betriebsbereit gehalten wird. Dies alles überantwortet die Bundesregierung der Bundesnetzagentur. Nur eines ist durch den Gesetzesentwurf klar geregelt: Für den Betrieb des „Stand by“-AKWs sind keinerlei Strommengenkontingente erforderlich.
Elf Jahre profitorientierter AKW-Weiterbetrieb
Für die neun weiteren Atomkraftwerke sieht der Gesetzesentwurf einen anlagenspezifischen Abschaltplan vor. Das AKW Grafenrheinfeld soll bis Ende 2015, das AKW Gundremmingen B bis Ende 2017 und das AKW Philippsburg 2 bis Ende 2019 vom Netz gehen. Es verbleiben sechs AKWs, die längstens bis zum 31. Dezember 2021 (Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf) bzw. 2022 (Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2) weiterbetrieben werden können. Sollten die Strommengenkontingente den AKWs vorher ausgehen, müssten sie früher vom Netz. Die Strommengen der AKW Grohnde und Gundremmingen C würden nach gegenwärtigem Stand beispielsweise schon vor 2021 verbraucht sein – doch dafür gibt’s ja die überflüssigen (und übertragbaren) Reststrommengen der acht Moratoriumsmeiler. Kein AKW-Betreiber muss also befürchten, sein AKW vor Erreichen der Höchstlaufzeit vom Netz nehmen zu müssen.
Der Gesetzesentwurf sieht also das Abschalten der letzten drei AKWs Ende 2022 vor und bezeichnet dies in der „Zielsetzung“ des Gesetzes als „frühestmöglichen Zeitpunkt“. In der Gesetzesbegründung behauptet die Bundesregierung gar, dass „ein vollständiger Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie (…) faktisch vor dem Jahr 2022 nicht möglich ist“. Dass eine schwarz-gelbe Bundesregierung die vorgelegte Ausstiegsszenarien von Greenpeace, des Öko-Instituts oder Universität Flensburg mit deutlich früheren Zeitpunkten für den Atomausstieg ignoriert, musste befürchtet werden. Dass die Bundesregierung aber die Ausstiegsempfehlung des Branchenverbands der Energiewirtschaft (BDEW), dem auch die vier Atomkonzerne angehören, mit den klaren Formulierungen im Gesetzesentwurf für substanzlos erklärt, ist schon eher verwunderlich. Hatte der BDEW doch im April per Mehrheitsbeschluss einen vollständigen Atomausstieg bis zum Jahr 2020 gefordert. Die Expertise der eigenen Fachbehörde, dem Umweltbundesamt, hält das BMU „nicht für realistisch“. Das UBA hatte in einer zunächst unter Verschluss gehaltenen Studie die Möglichkeit eines vollständigen Atomausstiegs bis zum Jahr 2017 nachgewiesen. Auf die Frage nach den Grundlagen für die Bezeichnung des Ausstiegsjahrs 2022 als „frühestmöglichen Zeitpunkt“ für einen Atomausstieg bestätigte Hennenhöfer (BMU), dass „die Frage der Amortisationszeit sicherlich mit in die Abwägung eingeflossen ist“. Da hätte der gute Herr Hennenhöfer ruhig weniger Zurückhaltung an den Tag legen können. Denn dass die Restlaufzeiten sich an der „Erzielung eines angemessenen Gewinns“ für die AKW-Betreiber orientieren, wird ja explizit in der Gesetzesbegründung dargelegt (s.o.).
Block Brokdorf statt Konsens
Die SPD hat sich auf ihrer heutigen Fraktionssitzung darauf verständigt, den Atomkonsens mitzutragen. Auch der Grüne Parteivorstand hat heute mit einem Beschluss den Boden für einen Konsens bereitet – abschließend soll dies auf einem Sonderparteitag am 25. Juni entschieden werden. Zahlreiche Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen hatten die Oppositionsparteien in den letzten Tagen aufgefordert, Merkels Atomplänen nicht zuzustimmen (vgl. Greenpeace, IPPNW und ausgestrahlt) – offenbar erfolglos. Einzig DIE LINKE hält an ihrer Ausstiegsforderung bis zum Ende des Jahres 2014 fest und hat darüber hinaus einen Gesetzesentwurf zur Verankerung des Atomausstiegs im Grundgesetz in den Bundestag eingebracht.
Angesichts der Konsenseuphorie heißt es jetzt, den Atomausstieg selber in die Hand zu nehmen. DIE LINKE unterstützt daher die Proteste am AKW Brokdorf am Pfingstwochenende. Jetzt erst recht: Block Brokdorf! Für den unverzüglichen und unumkehrbaren Atomausstieg.