Drakonische Strafen für Anlagen-Betreiber
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- 17 Dezember 2015
In Schleswig-Holstein hat es einen Landwirt besonders hart getroffen: 768.000 Euro soll er nun zurückbezahlen, weil er seine Photovoltaik-Anlage nicht pünktlich bei der Bundesnetzagentur angemeldet hat. Dazu hat ihn am 1. Oktober 2015 das Landgericht Itzehoe verurteilt. Das bringt ihn in Existenznöte. Was als kleines bürokratisches Versehen anmutet, kann drastische Konsequenzen haben. Gerade Diejenigen, die in erneuerbare Energien investiert haben, werden bestraft, wenn sie sich nicht an die Vorschriften gehalten haben. Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt, diese aber nicht bei der Bundesnetzagentur anmeldet, muss Strafe zahlen. Weil die Strafen aber drakonisch anmuten, hat DIE LINKE bereits zum zweiten Mal bei der Bundesregierung nachgefragt. Bei der ersten Kleinen Anfrage hat die Bundesregierung sich bedeckt gehalten. Die erneute Nachfrage ergab etwas mehr Aufschluss: Allein im Zeitraum Januar bis September 2015 wurden insgesamt 4.499 Photovoltaik-Anlagen, deren Inbetriebnahme vordem 31. Dezember 2014 lag, verspätet bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Doch die Bundesregierung lässt keine Milde walten.