Fluglärm ist privilegiert
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- 14 Februar 2012
Man könnte sagen, dass Fluglärm eine durch den Gesetzgeber privilegierte Lärmart ist. Das Fluglärmschutzgesetz wurde 2006 novelliert. Die damals von der Fraktionen DIE LINKE vorgeschlagenen Verbesserungen für die Anwohner wurden von der schwarz-roten Koalition abgelehnt. Auch heute, unter einer schwarz-gelben Koalition sind auf Bundesebene durch den Gesetzgeber keine Verbesserungen und Erleichterungen für die Anwohner von Flughäfen zu erwarten.
Es ist eher zu erwarten, dass mit der geplanten Streichung des §29b LuftVG, das bis heute Frachtflüge in der Nacht begrenzt, und damit den Gewinn der Luftfahrtunternehmen beschneidet, es zu weiteren Verschlechterung kommt.
Der neue Berliner Flughafen BER ist ein Beispiel, aber auch FRAPORT und der Flughafen München, mitsamt der geplanten neuen dritten Start- und Landebahn. An allen drei Standorten ist mit einer erheblichen Zunahme der Lärmbelästigung in den nächsten Jahren zu rechnen. Dieser Lärm und die Schadstoffe, die bei der Verbrennung von Kerosin entstehen, schädigen die Gesundheit. Kinder lernen langsamer, sind öfter krank, bestimmte Krebsarten und Herzinfakte treten häufiger auf und alte Menschen sterben früher.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) hat vor einigen Tagen eine Onlinepetition gestartet. Sie ist auf der Webseite http://www.fluglaerm.de/bvf/petitionen/w_petition.php?id=2 zu finden.
Bisher hat der vehemente Protest der Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände verhindert, dass der §29b LuftVG geändert wurde. Das ist ein Erfolg für die Demokratie und die Gesundheit aller Betroffenen.
Auf diesem Erfolg wird man sich bis zum Ende der Legislaturperiode nicht ausruhen können. Die derzeitige Regierungskoalition hat sich in den Koalitionsvertrag geschrieben, dass sie bisher bestehende Beschränkungen im Frachtflugverkehr aufheben will.
Bitte unterschreibt alle die Onlinepetition, auch wenn ihr nicht in direkter Nähe eines Flughafens lebt.
http://www.fluglaerm.de/bvf/petitionen/w_petition.php?id=2