ÖPP-Sperre ins Grundgesetz – Beschluss zur Infrastrukturgesellschaft muss revidiert werden
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- 5 September 2017
- von Sabine Leidig
Die Pleite der Autobahnbetreibergesellschaft ‚A1 Mobil‘ zeigt noch einmal ganz deutlich, was der Kern der Kritik der LINKEN ist: Öffentlich-private-Partnerschaften im Straßenbau sind ein Geschäft für Investoren, die Zeche zahlt am Ende die Allgemeinheit.
Wir fordern das Ende aller Verhandlungen über künftige ÖPP-Projekte im Straßenbau. Bestehende Geheimverträge müssen offengelegt und laufende Projekte abgewickelt werden. Die Änderung von Artikel 90GG muss zurückgenommen werden, um die Gründung der privatrechtlichen Infrastrukturgesellschaft zu verhindern. ÖPP im Straßenbau ist wirksam auszuschließen.
Es ist skandalös, dass verantwortliche Politiker*innen wie die Minister Dobrinth und Schäuble das Geschäftsmodell ÖPP weiterhin propagieren. Es ist schlicht blanker Hohn, dass sowohl das Bundesverkehrsministerium als auch die niedersächsische Regierung wie es scheint seit Jahren über die A1-Mobil-Pleite im Bilde sind und diese vor der Öffentlichkeit geheim hielten – gerade im Angesicht der erst kürzlich im Eiltempo durchgedrückten Grundgesetzänderung. Dies zeugt von der Ignoranz der Großen Koalition gegenüber Gemeinwohl und Demokratie. Schon jetzt wird deutlich, dass sich insbesondere einige SPD-Abgeordnete vor dem Hintergrund der neuen Informationslage in der GG-Abstimmung anders verhalten hätten. Die Politiker*innen, die für dieses Desaster die Verantwortung tragen, müssen zurücktreten.
weitere Infos:
- Süddeutsche Zeitung, 5.9.: Drohende Autobahnbetreiber-Pleite bringt Dobrindt in Bedrängnis
- Berliner Zeitung, 4.9.: A1-Mobil-Klage "Wenn etwas nicht funktioniert, soll der Staat haften" – Interview mit Carl Waßmutz (Gemeingut in BürgerInnenhand)
- Gemeingut in BürgerInnenhand, 23.8.: ÖPP-Projekt A1 entpuppt sich als tickende Kostenbombe. Hat Minister Dobrindt vor der Grundgesetzänderung den Rechtsstreit verheimlicht?
- Welt/N24, 23.8.: Klage heizt Streit über private Autobahn-Projekte wieder an