Inwertsetzung biologischer Vielfalt

Naturreservat_Poznan_-_Foto_U._WittIst das Aussterben von Arten mit Geld aufzuwiegen?
Wie teuer ist Tropenwaldschutz und was bestimmt den Preis?
Was kosten vertrocknete Felder in den USA und was ein verhungerter Mensch?

Eva Bulling-Schröter, Umweltpolitische Sprecherin der LINKEN und Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sprach am 23. April 2010 in der Evangelischen Akademie Tutzing über Wert und Inwertsetzung biologischer Vielfalt.
Zur Rede klicken Sie bitte hier.

 

Biologische Vielfalt ist Leben

Hyla arborea„Wir sind abhängig vom Reichtum des Lebens auf diesem Planeten, um so grundlegende Bedürfnisse wie jene nach Nahrung, Unterkunft und sauberer Luft stillen zu können. Wir sind Teil dieser Vielfalt und können nicht ohne sie leben.“ (Professor Jacqueline Mc Glade, Exekutivdirektorin der Europäischen Umwelt Agentur)
Es geht um unsere Lebensgrundlagen. Mehr als ein Drittel der Arten ist vom Aussterben bedroht und etwa 60 Prozent der weltweiten Ökosysteme wurde in den letzten 50 Jahren zerstört.
Im Jahr 2002 wurde das weltweite Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen, im Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg gebilligt. Jetzt müssen wir uns eingestehen, dass das Ziel weit verfehlt wurde. Im Rahmen der CBD-Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2010 in Nagoya (Japan) soll über ein neues globales Biodiversitätsziel, eine internationale Biodiversitätsstrategie für die nächsten 10 Jahre sowie ein Protokoll zur Regelung des Zugangs und des gerechten Vorteilsausgleichs bei der Nutzung genetischer Ressourcen entschieden werden. Die globalen Ziele sind nur gemeinsam zu erreichen. Doch auch im eigenen Land müssen die Anstregungen zur Umsetzung einen ganz neuen Stellenwert erhalten und politikübergreifend wirksam werden, für den Erhalt der Lebensräume und damit der Artenvielfalt.

Sabine Stüber, Abgeordnete der LINKEN im Umweltausschuss, in einer Rede über Biodiversität.

Holz aus Raubbau

Die Abholzung von Regenwald bedeutet die unwiderrufliche Zerstörung von Lebensräumen. Dem Raubbau an der Natur gilt es Einhalt zu gebieten. Deshalb sind wirksame Regelungen gegen den Handel mit Tropenholz aus Raubbau der erste Schritt. Das Europäische Parlament hat im Juli 2010 durch die "EU-Verordnung über die Verpflichtung von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen" den Weg für ein Holzhandelsgesetz geöffnet. "Das ist wichtig für die nachhaltig wirtschaftende Forst- und Holzwirtschaft in Deutschland und Europa. Sie brauchen politische Unterstützung für den wirkungsvollen Kampf gegen Raubbau-Holz. Dieses Holz gefährdet wichtige Naturschutzprojekte im Süden, fördert illegale Strukturen und drückt den legalen Holzpreis", so Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

 

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Bundeswaldgesetz ändern - Naturnahe Waldbewirtschaftung fördern

WALDEine Novellierung des Bundeswaldgesetzes ist mer als überfällig. Seit Jahren wird auf akuten Änderungsbedarf hingewiesen. Besonders wichtig ist eine klare Aussage, was unter dem Begriff „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ zu verstehen ist. Die Novelle des Bundeswaldgesetzes muss die Leitplanken für eine naturnahe Waldbewirtschaftung setzen.

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