Afrikanische Elefanten generell in Anhang I von CITES

Der Handel mit Elfenbein und die Zahl der gewilderten afrikanischen Elefanten steigen immer weiter an. Die Einstufung des afrikanischen Elefanten in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES, bei der ein eingeschränkter Handel erlaubt ist, befeuert diese Fehlentwicklung weiter. Seitens Tansania liegt nun zur im März 2013 stattfindenden 16. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens ein weiterer Herabstufungsantrag und damit die Forderung zum Abverkauf von Elfenbein vor. Damit wären es fünf Länder, in denen der afrikanische Elefant in Anhang II gelistet ist. In den übrigen afrikanischen Ländern steht er in Anhang I (vom Aussterben bedrohte Arten, deren Handel verboten ist).

Heute und morgen wird die Bundestagsdebatte zum Schutz des afrikanischen Elefanten geführt. Darin wird der fraktionsübergreifende Antrag, bei dem die Bundestagsfraktion DIE LINKE ausgeschlossen bleibt, behandelt.

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Erneut deutsche Beteiligung an der Yasuní-ITT-Initiative gefordert

Für die deutsche Beteiligung an der Yasuní-ITT-Initiative fordert die Fraktion DIE LINKE 40 Millionen Euro in einem Änderungsantrag zum Bundeshaushalt 2013. Damit wird die Bundesregierung erneut aufgefordert, ihre international gemachten Zusagen einzulösen. Die FDP stimmte 2008 einem fraktionsübergreifenden Bundestagsbeschluss zur Unterstützung des Fonds der Yasuní-ITT-Initiative "Öl bleibt im Boden" zum Schutz des Regenwaldes im Yasuní-Nationalpark zu. Im Jahr 2011 dementiert der derzeitige Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) die versprochene Unterstützung wieder.

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Viel Aufwand für ein mageres Ergebnis - Ergebnisse der Vertragsstaatenkonfenz zur Biologischen Vielfalt

 

Die Ergebnisse der 11. Vertragsstaatenkonferenz (COP 11) der Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) vom 08. - 19. Oktober 2012 in Hyderabad, Indien


in Kurzform:


Der Kompromiss zur Erhöhung  der weltweiten Finanzmittel zum Schutz der Biodiversität: Die Finanzmittel für die biologische Vielfalt bis 2015 werden auf der Basis der durchschnittlichen Ausgaben der Jahre 2006-2010 verdoppelt, d. h. auf 7,7 Mrd.€, und bleiben bis 2020 mindestens auf diesem Niveau. Im Gegenzug dazu werden die Entwicklungsländer regelmäßige Berichte über die Einrichtung von Schutzgebieten und den Abbau von umweltschädlichen Subventionen liefern. Es wurde ein Arbeitsplan beschlossen, was bis wann passieren muss, damit das Nagoya- Protokoll ratifiziert werden kann. Dafür gibt es jetzt auch Finanzmittel.

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Wolfsschutz – kein Thema für die Bundesregierung

Der Wolf (Canis lupus) war früher in Europa weit verbreitet. Als Beutegreifer gefürchtet, wurde er über Jahrhunderte in immer entlegenere Waldgebiete abgedrängt. Seit etwa 150 Jahren galt der Wolf in Mittel- und Westeuropa als ausgerottet. Erst durch den gesetzlichen Schutz erholten sich in den vergangenen 30 Jahren die europäischen Bestände.

 

Ende der 1990er Jahre ist der Wolf nach Deutschland zurückgekehrt. Besonders gut scheint es ihm seither in Sachsen und Brandenburg zu gefallen. In den letzten Jahren hat er auch Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Stand September 2012) für sich entdeckt. Die Wiederbesiedlung der Bundesrepublik durch den Wolf ist demnach eine Tatsache, auf die wir uns einstellen müssen. Auf der einen Seite ist der Wolf eine streng geschützte Tierart. Auf der anderen Seite sind allerdings Konflikte mit Tierhaltern, Jagenden und der Bevölkerung vorprogrammiert. 

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