Afrikanische Elefanten generell in Anhang I von CITES
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- 28 November 2012
Der Handel mit Elfenbein und die Zahl der gewilderten afrikanischen Elefanten steigen immer weiter an. Die Einstufung des afrikanischen Elefanten in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES, bei der ein eingeschränkter Handel erlaubt ist, befeuert diese Fehlentwicklung weiter. Seitens Tansania liegt nun zur im März 2013 stattfindenden 16. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens ein weiterer Herabstufungsantrag und damit die Forderung zum Abverkauf von Elfenbein vor. Damit wären es fünf Länder, in denen der afrikanische Elefant in Anhang II gelistet ist. In den übrigen afrikanischen Ländern steht er in Anhang I (vom Aussterben bedrohte Arten, deren Handel verboten ist).
Heute und morgen wird die Bundestagsdebatte zum Schutz des afrikanischen Elefanten geführt. Darin wird der fraktionsübergreifende Antrag, bei dem die Bundestagsfraktion DIE LINKE ausgeschlossen bleibt, behandelt.
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