Keine Schlupflöcher für Uber & Co – Mietwagen wirksam regulieren
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- 2 März 2021
... so lautet der Titel eines Antrags der Linksfraktion im Bundestag (Drs. 19/26173).
Die Angebote von UBER & Co. gehen zu Lasten des öffentlichen Nahverkehrs und der Taxen. Sie unterliegen keinerlei Auflagen für Löhne, Umweltverträglichkeit und einen tatsächlichen Nachweis der behaupteten Effizienz des Bündelns von Fahrten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift zu kurz, weil er das Schlupfloch "Mietwagen" nicht schließt. Das Teilen von Fahrten ist durchaus sinnvoll, sollte aber nur unter der Regie der öffentlichen Hand erfolgen, damit Standards durchgesetzt werden. Hierfür wird zwar eine neue gesetzliche Kategorie eingeführt - der Linienbedarfsverkehr - aber gleichzeitig auch eine für private Angebote ohne die Auflagen, die der öffentliche Verkehr hat: der gebündelte Bedarfsverkehr.
Unsere Forderungen im einzelnen:
- Pooling-Dienste ausschließlich als Teil bzw. zur Ergänzung des ÖPNV zuzulassen und somit die vorgesehene neue Kategorie des gebündelten Bedarfsverkehrs nicht gesetzlich einzuführen,
- die Bestimmungen zur Barrierefreiheit für Taxen und gebündelten Bedarfsverkehr dahingehend zu ändern, dass alle Mobilitätsanbieter dazu verpflichtet werden, durch die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an barrierefreien Fahrzeugen ihren Fahrgästen jederzeit eine barrierefreie Beförderung ermöglichen zu können und dies auch für Mietwagen einzuführen,
- die Rückkehrpflicht für Mietwagenverkehre ohne jede Ausnahme beizubehalten und mittels einer datenschutzkonformen Rechtsgrundlage zur digitalen Fahrzeugüberwachung und der Verpflichtung zur Datenübermittlung an die Kommunen in geeigneter Form sowie eines steuerlichen Kontrollregimes taxiähnliche Verkehre zu verhindern,
- für Mietwagen eine Vorbestellfrist von mindestens 30 Minuten vorzusehen, (-> dazu auch ein Änderungsantrag von uns!)
- verbindliche Beförderungsentgelte für Mietwagen einzuführen, wie sie für den gebündelten Bedarfsverkehr vorgesehen sind,
- soziale Standards im Mietwagengewerbe und bei gebündelten Bedarfsverkehren festzusetzen, damit sichergestellt wird, dass das Personal der Bedarfsverkehre zu den gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt wird wie das Personal des öffentlichen Personennahverkehrs, und die durch die Genehmigungsbehörden ergänzt werden können, und (-> dazu auch ein Änderungsantrag von uns!)
- darauf hinzuwirken, dass kommunale Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sowie der Zoll ausreichend finanzielle Mittel und personelle Ressourcen zur Rechtsdurchsetzung zur Verfügung haben.
Siehe zum Thema auch:
> "Hintergrund: Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes 2021 Freie Fahrt für UBER & Co.?"
> Beitrag von Andreas Wagner, MdB
> Rede von Sabine Leidig zur 2. Lesung des Antrags am 5.3. 2021 (mit Text hier)
> Rede von Andreas Wagner zur 1. Lesung des Antrags am 29.1. 2021