Sozialticket
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- 17 September 2010
- von Linksfraktion
Ein Sozialticket ist eine Ermäßigung auf Monatskarten oder Einzelfahrscheine, die nach sozialen Kriterien gewährt wird.
Die Notwendigkeit eines Sozialtickets ergibt sich aus dem zunehmenden Sozialabbau, der Menschen mit geringem Einkommen wenig Raum für die Ausgestaltung ihrer Mobilitätsbedürfnisse lässt. Mit dem zunehmenden Rückzug des Staates aus der Daseinsvorsorge und den Hartz-Gesetzen, vor allem mit der Hartz-IV-Reform, verschlechterte sich die Lage der auf Transferleistungen angewiesenen Menschen dramatisch. Für die Verkehrsleistungen eines ALG-II-Beziehenden sind aktuell nur 11,04 Euro pro Monat vorgesehen. Angesichts der Tatsache, dass in vielen Städten eine Monatskarte das drei- bis sechsfache der veranschlagten Summe nach SGB II und XII kostet und die Kosten auch immer weiter steigen, fordern in den letzten Jahren (nicht nur) Betroffene in zunehmend mehr Städten und Landkreisen die Einführung eines Sozialtickets.
Dieser Forderung wird oft entgegengehalten, dass dieses Problem durch eine Erhöhung des Regelsatzes gelöst werden müsste. Auseinandersetzungen um die Erhöhung des Regelsatzes bzw. die grundsätzliche Veränderung des ALG II Systems sind jedoch sehr viel schwerer zu gewinnen. Es sieht derzeit nicht so aus, als könnten die sozialen Bewegungen genügend starke Bündnispartner gewinnen, um dieser Forderung entsprechend Ausdruck zu verleihen. Regionale und kommunale Sozialtickets bieten die Möglichkeit, auf lokaler Ebene das Problem schneller und wirksam für die Betroffenen zu lösen.
In zahlreichen Städten und Gemeinden gibt es schon seit Langem Initiativen für die Einführung von Sozialtickets. Und es wächst die Zahl der Städte, die ein Sozialticket eingeführt haben. DIE LINKE unterstützt dieses Anliegen als einen guten Anfang. Aus ihrer Sicht stellt das Recht auf Mobilität ein Grundrecht dar. Für die Durchsetzung müssen auf Bundesebene Standards festgelegt und die Finanzierung sichergestellt werden. Hier liegt die Verantwortung des Bundes. Ein Schritt in diese Richtung wäre auch die Einführung eines Sozialtickets für die Deutsche Bahn, eine Initiative der Bundestagsfraktion DIE LINKE.
Ziel ist es den Leistungsbeziehenden Mobilität zu ermöglichen. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE ist der Auffassung, dass ein Sozialticket so ausgestaltet werden soll, dass es Mobilität für alle sichert und Ausgrenzung verhindert. Mobilität muss für jeden und jede bezahlbar sein.
Nach den Vorstellungen der Bundestagsfraktion DIE LINKE muss also ein Sozialticket folgenden Kriterien genügen:
Die Notwendigkeit eines Sozialtickets ergibt sich aus dem zunehmenden Sozialabbau, der Menschen mit geringem Einkommen wenig Raum für die Ausgestaltung ihrer Mobilitätsbedürfnisse lässt. Mit dem zunehmenden Rückzug des Staates aus der Daseinsvorsorge und den Hartz-Gesetzen, vor allem mit der Hartz-IV-Reform, verschlechterte sich die Lage der auf Transferleistungen angewiesenen Menschen dramatisch. Für die Verkehrsleistungen eines ALG-II-Beziehenden sind aktuell nur 11,04 Euro pro Monat vorgesehen. Angesichts der Tatsache, dass in vielen Städten eine Monatskarte das drei- bis sechsfache der veranschlagten Summe nach SGB II und XII kostet und die Kosten auch immer weiter steigen, fordern in den letzten Jahren (nicht nur) Betroffene in zunehmend mehr Städten und Landkreisen die Einführung eines Sozialtickets.
Dieser Forderung wird oft entgegengehalten, dass dieses Problem durch eine Erhöhung des Regelsatzes gelöst werden müsste. Auseinandersetzungen um die Erhöhung des Regelsatzes bzw. die grundsätzliche Veränderung des ALG II Systems sind jedoch sehr viel schwerer zu gewinnen. Es sieht derzeit nicht so aus, als könnten die sozialen Bewegungen genügend starke Bündnispartner gewinnen, um dieser Forderung entsprechend Ausdruck zu verleihen. Regionale und kommunale Sozialtickets bieten die Möglichkeit, auf lokaler Ebene das Problem schneller und wirksam für die Betroffenen zu lösen.
In zahlreichen Städten und Gemeinden gibt es schon seit Langem Initiativen für die Einführung von Sozialtickets. Und es wächst die Zahl der Städte, die ein Sozialticket eingeführt haben. DIE LINKE unterstützt dieses Anliegen als einen guten Anfang. Aus ihrer Sicht stellt das Recht auf Mobilität ein Grundrecht dar. Für die Durchsetzung müssen auf Bundesebene Standards festgelegt und die Finanzierung sichergestellt werden. Hier liegt die Verantwortung des Bundes. Ein Schritt in diese Richtung wäre auch die Einführung eines Sozialtickets für die Deutsche Bahn, eine Initiative der Bundestagsfraktion DIE LINKE.
Ziel ist es den Leistungsbeziehenden Mobilität zu ermöglichen. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE ist der Auffassung, dass ein Sozialticket so ausgestaltet werden soll, dass es Mobilität für alle sichert und Ausgrenzung verhindert. Mobilität muss für jeden und jede bezahlbar sein.
Nach den Vorstellungen der Bundestagsfraktion DIE LINKE muss also ein Sozialticket folgenden Kriterien genügen:
- der Preis darf nicht höher sein als die im Regelsatz veranschlagte Summe für Verkehrsleistungen;
- Ausgestaltung als Einzelfahrschein und gleitendes Monatsticket;
- unbürokratische und stigmatisierungsfreie Ausgabe
- breiter Adressatenkreis (ALG-II-Beziehende, Asylbewerber/innen, Geringverdiener/innen, Einkommenslose und Erwerbsunfähige ohne Leitungsbezug, Sozialgeldbeziehende, Erwerbslose, und Rentner/innen und Studenten/innen mit geringem Einkommen).