Von wegen Bürgerbeteiligung ….
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- 27 April 2017
- von Sabine Leidig
Für noch mehr LKW-Verkehr beschränken CDU/CSU/SPD den Rechtsweg – dazu sagen wir NEIN!
Rede (zu Protokoll) am 27.04.2017 zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Verkehrswegeplanung 2030)
Mit dem siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes will die Regierungskoalition vor allem eines: 41 Autobahn- und 5 Bundesstraßen-Ausbauprojekte möglichst ungehindert durchsetzen, damit noch mehr LKW-Verkehr durch die Republik rollen kann.
Das aber ist genau das Gegenteil von Klimaschutz und Verkehrswende, die wir dringend brauchen. Vielerorts haben Bürgerinitiativen und Umweltverbände sinnvolle Alternativen zu noch mehr Autobahnen ausgearbeitet; und es gibt sehr viele berechtigte Einwände, die bei den Plänen der Bundesregierung nicht berücksichtigt werden. Um sich diese möglichst schnell „vom Hals zu schaffen“ wollen sie für diese 46 im § 17e Absatz 1 genannten Vorhaben den Klageweg einschränken: das Bundeverwaltungsgericht soll in erster und letzter Instanz zugleich entscheiden. Das Verfahren auf Landesebene entfällt und Berufung wird unmöglich.
Die Linksfraktion beantragt, dass dieser Paragraf gestrichen wird. Die ohnehin mageren Rechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht eingeschränkt werden!
Es entspricht auch nicht dem föderalen Zuständigkeitsverständnis, dass ein Bundesgericht erst- und letztinstanzlich entscheidet. Dies ist nur in begrenzten Ausnahmen zulässig, was mit dieser Regelung deutlich überschritten wird. Bedenklich ist zudem, dass damit ein Bundesgericht verbindlich über die Anwendung und Auslegung von Landesrecht entscheidet, weil die Vereinbarkeit mit den Naturschutz-, Wasser-, Wege- oder Denkmalschutzgesetzen der Länder regelmäßig Teil des gerichtlichen Prüfungsumfangs bei Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse ist. Die Gründe, die dazu führten, dass die Alleinzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes bei der Anwendung des früheren Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes von Verfassungsexperten für ausnahmsweise zulässig erachtet wurde, beruhen ausschließlich auf den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Deutschen Einheit.
Die Regierungskoalition will aber die Verfassungsrechte aus vielerlei Gründen aushebeln:
„Einbindung der neuen Mitgliedstaaten in die Europäische Union“, „Verbesserung der Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen“, „sonstiger internationaler Bezug“ oder
„besondere Funktion zur Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengpässe“ – damit lässt sich fast jedes Straßenbauprojekt begründen.
Der ursprüngliche Grund „Herstellung der Deutschen Einheit“ gilt auch noch und soll ausgerechnet den völlig unsinnigen und (vom Land Berlin) unerwünschten Weiterbau der A 100 (17. Bauabschnitt) beschleunigen.
Auch andere hochumstrittene Autobahnen wie die A 20 oder die A 39 stehen auf der „Beschleunigungsliste“.
Wir lehnen diese Projekte ab und wir lehnen die Einschränkung der Bürgerbeteiligung ab!
Einem ganz anderen Punkt, der ebenfalls Teil der vorgelegten Gesetzesänderung ist, stimmen wir allerdings zu:
Sie führen die Möglichkeit ein, dass der Bund Finanzhilfen für den Bau von Radschnellwegen an Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände geben kann. Und das wird von der Linksfraktion selbstverständlich unterstützt. Allerdings haben wir dafür plädiert, dass der Bund den Bau solcher Radwege nicht erst ab einer Mindestlänge von 10 km fördern kann, sondern schon ab 5 km – so wie es auch der Bundesrat vorgeschlagen hat.