Dieselfahrverbot mit zusätzlichen Steuermillionen finanziert
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- 11 September 2017
- von Andrea Frank
Die Bundesregierung hat selbstzufrieden den ersten Dieselgipfel am 2. August 2017 als großen Erfolg gefeiert. Mit dem Ziel, die Kommunen in den Vertragsverletzungsverfahren wegen Luftverschmutzung zu entlasten und vor allem, um Dieselfahrverbote als direkte Folge der illegalen Verwendung von Abschalteinrichtungen zu vermeiden, wurden zum einen wenig effiziente aber die Portokasse der Hersteller schonende Softwareupdates an etwa 5,3 Mio. Fahrzeugen vereinbart, wobei ein Großteil der Fahrzeuge am 2. August 2017 bereits aufgrund von Anordnungen des Kraftfahrtbundesamtes umzurüsten und überwiegend schon umgerüstet ist. Absehbar, dass die angeblich neuen Vereinbarungen zur „Umrüstung“ wenig Wirkung für die Luftqualität zeigen werden und die Fahrverbote nicht vom Tisch sind. Erst nach dem Dieselgipfel kündigt Bundesverkehrsminister Dobrindt vier Wochen vor der Wahl kurzentschlossen die Prüfung weiterer Umrüstmaßnahmen an, die er dann angeblich von den Herstellern fordern will. Die Hersteller lachen sich ins Fäustchen und verweigern mit Blick auf die getroffenen Deals vom 2.8.2017 jegliche weitergehende Maßnahmen.
Außerdem wurde am 2. August 2017 die Einrichtung eines Fonds mit dem wohlklingenden Namen „Fonds: Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ beschlossen, dessen Budget mit 500 Mio. EUR festgelegt worden ist, obwohl die Kommunen einen Bedarf von etwa 7 Mrd. EUR angemeldet haben. Hieran ist der Steuerzahler mit 250. Mio EUR beteiligt, die Hersteller mit der anderen Hälfte.
Nur einen Monat später brüstet sich nunmehr die Bundesregierung, den Fonds mit weiteren Steuermitteln in Höhe von nochmals 500 Mio. EUR auf insgesamt eine Mrd. EUR aufzustocken. Von einer Beteiligung der Hersteller ist hier keine Rede mehr, obwohl diese die Misere maßgebend verursacht haben und zugleich die Profiteure ihrer illegalen Machenschaften sind.
Bis heute wurden gegen die Hersteller keine Bußgelder verhängt. Trotz Vertragsverletzungsverfahren und obwohl das Gesetz Sanktionen vorsieht. Bei einem Verstoß gegen das Verbot der Verwendung von rechtswidrigen Abschalteinrichtungen können bis zu 2.000 EUR Bußgeld festgesetzt werden. Pro Fahrzeug. Die Bundesregierung, die inzwischen von ihrer abstrusen Meinung abgewichen ist, Abschalteinrichtungen seinen von Bußgeldtatbeständen nicht erfasst, beruft sich seit dem auf „Verhältnismäßigkeitsgründe“. Die Hersteller seien mit den Nachrüstungen „ausreichend bestraft“.
Hätte man bezüglich von den auf dem Dieselgipfel vom 2. August 2017 in Rede stehenden 5,3 Mio., davon allein etwa 2,5 Mio. Euro-5-Schummelfahrzeuge der Marke Volkswagen, auch nur die Hälfte des rechtlich möglichen Bußgeldes also 1.000 EUR pro Fahrzeug eingesetzt, kämen allein bei Volkswagen 2,5 Mrd. EUR zusammen, die man schon seit Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 hätte in Sofortmaßnahmen zur Luft-und Klimareinhaltung investieren können. Angesichts des prächtigen Jahresgewinns des VW Konzerns von 7,5 Mrd. EUR im Jahr 2016 nicht einmal ernsthaft abschreckend, wie vom Gesetz für die Höhe von Sanktionen gefordert.
Doch anstatt die Hersteller angemessen in die Pflicht zu nehmen, brüstet sich die Bundesregierung kurz vor der Bundestageswahl mit ihren Sonderausgaben aus dem Steuertopf und belastet den Steuerzahler erneut einseitig, obwohl einzig richtige Maßnahme eine echte Umrüstung der Fahrzeuge sein kann. Für die Verhängung von Bußgeldern ist es ebenfalls noch nicht zu spät!
DIE LINKE fordert seit Bekanntwerden des Abgasskandals unermüdlich:
- dass die Hersteller sanktioniert werden und nicht im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens aufgrund der Nichterhebung von Sanktionen zu Lasten der Steuerkasse noch Strafzahlungen zu leisten sind,
- dass Hersteller von einer ernst zu nehmenden Behörde streng überwacht werden anstatt sich bei Auslegung und Einhaltung der Vorschriften selbst überlassen zu sein
- dass Verbraucherinnen und Verbraucher keine Nachteile durch Umrüstung entstehen dürfen und
- dass die Bundesregierung alle Maßnahmen ergreifen muss, um Fahrverbote zu verhindern. Da die Hersteller durch illegale Machenschaften zu der Misere Hauptverursacher sind und zugleich Profiteure der Manipulationen, haben Sie die Kosten zu tragen.