EU-Recht auf den Kopf gestellt
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- 12 November 2012
- von Sabine Stüber
Vor dem Hintergrund der Aarhus-Konvention, einer Vereinbarung der europäischen Länder zu mehr Bürgerrechten in Umweltfragen, die 2001 im Völkerrecht verankert wurde. In Europa hat seitdem jede Person das Recht auf Informationen über die Einhaltung von Umweltvorschriften bis hin zur Klagemöglichkeit gegen Beeinträchtigungen der Umwelt auch für spätere Generationen. Der Bundestag verabschiedetet 2006 zur Umsetzung der Aarhus-Konvention das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG). Das regelt allerdings die Klagemöglichkeit für Einzelne und Verbände nur unzureichend. Auf eine Klage des BUND hin hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2011 in einem Grundsatzurteil das Klagerecht von Umweltverbänden gegen Beeinträchtigungen der Umwelt bei großen Infrastrukturprojekten gestärkt und die Bundesregierung aufgefordert das Gesetz an EU-Recht anpassen. Das war die Erwartung an die Gesetzesnovelle, die jetzt im Bundestag beschlossen wurde.