Stuttgart 21: Gleisabriss ohne vorherige Ausschreibung illegal?
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- 14 Juni 2011
- von Dominik Fette
Einige Privatbahnen haben sich zusammen geschlossen und wollen den Weiterbetrieb einiger oberirdischer Gleise erzwingen. Damit könnte das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 zu Fall gebracht werden. Laut Frankfurter Rundschau kommt eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Ergebnis, dass Gleisanlagen vor dem Abbau zwingend öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Außerdem seien sowohl die Stilllegung als auch die Entwidmung der bestehenden oberirdischen Bahnanlagen nicht vom Planfeststellungsbeschluss für S21 mit erfasst worden. Ein eigenes Verwaltungsverfahren sei dafür notwendig.
Siehe dazu in der Frankfurter Rundschau: Privatbahnen: Klage gegen Stuttgart 21.
Die Studie des Wissenschaftlichen Dienstes war auf der Seite der Stuttgarter Netz AG eingestellt - vermutlich ohne Genehmigung, daher ist sie jetzt nicht mehr dort. Wir warten jetzt ebenfalls auf eine Genehmigung.
Zu unter anderem diesem Thema stellte die Linksfraktion bereits am 19.9.2010 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Die Antwort darauf hier. Die Bundesregierung gesteht darin ein, dass der betreffende § 11 des AEG auch für Bahnhöfe gilt und das ein entsprechendes Verfahren ggfs. noch durchzuführen sei, was der Auffassung der DB zumindest nicht ganz entspricht.
Unterdessen hält es der Experte Christoph Engelhardt für völlig unrealistisch, dass Stuttgart 21 den Stresstest bestehen kann. Siehe dazu das Interview in der Frankfurter Rundschau.