sonstiges

AN: Keine Schlupflöcher für Uber & Co - Mietwagen wirksam regulieren
27.01.21 - Drucksache Nr. 19/26173 
Die Angebote von UBER & Co. gehen zu Lasten des öffentlichen Nahverkehrs und der Taxen. Sie unterliegen keinerlei Auflagen für Löhne, Umweltverträglichkeit und einen tatsächlichen Nachweis der behaupteten Effizienz des Bündelns von Fahrten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift zu kurz, weil er das Schlupfloch "Mietwagen" nicht schließt. Das Teilen von Fahrten ist durchaus sinnvoll, sollte aber nur unter der Regie der öffentlichen Hand erfolgen, damit Standards durchgesetzt werden. 

AN: Taxigewerbe schützen
21.05.19 - Drucksache Nr. 19/10350
Die Pläne des Verkehrsministers zur Liberalisierung der Mietwagendienste bedroht das Taxigewerbe massiv. Durch den Wegfall des Poolingverbotes und der Rückkehrpflicht für Mietwagen sollen den Autokonzernen neue Geschäftsfelder eröffnet werden. Die Taxidienste wären die großen Verlierer. DIE LINKE fordert, den Abstand zwischen Taxis und Mietwagen wiederherzustellen und die Kontrollen des Zolls im teils ungesetzlich agierenden Mietwagengewerbe auszuweiten. Das sog. Ride Pooling soll in kommunale Hand.

 

KA: Steuerrechtliche Aspekte von Uber
26.09.2014 – Drs. Nr. 18/2584

Uber vermittelt als Technologieplattform Mitfahrer an Autobesitzer. Damit macht die App aus den USA dem Taxigewerbe mächtig Konkurrenz. Die Linksfraktion erkundigt sich in dieser Anfrage nach den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, denen Uber unterliegt - denn auch Start-Ups sollten nach Ansicht der Linksfraktion Steuern in dem Land zahlen, von dessen Infrastruktur sie profitieren. Antwort auf Drucksache Nr. 18/2732

UBA: "Bundesverkehrswegeplan besteht eigene Umweltprüfung nicht"

BVWP klSo scharfe Worte hört man auch vom Umweltbundesamt selten: Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) verfehle elf der zwölf im eigenen Umweltbericht gesetzten Ziele. Ein Überarbeitung wird dringend angehmahnt. Gefordert werden deutlich mehr Mitteln für die Schiene (60% statt 42%) sowie mehr Ambitionen für den Klimaschutz. Der Entwurf spare nur 0,5 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ein, während 7-10 Tonnen möglich und auch notwendig seien, um die Klimscahutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Auch der Flächenverbrauch wird kritisiert und vorgeschlagen, 41 Projekte des vordringlichen Bedarfs ganz zu streichen, da sie viel Fläche beanspruchten und hohe Lärm-, Luftschadstoff- und Klimagasemissionen verursachten. > ganze Pressemitteilung des UBA

Im Folgenden gibt es eine erste eigene Analyse des Umweltberichts (siehe auch die Analyse zum BVWP)

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Nachtzüge im Bundestag – ein Drama in fünf Akten

Vorgeschichte: Betriebsräte bringen die Sache ins Rollen

Am Rande des Parteitages der LINKEn im Juni 2013 in Hamburg, treffen einige Betriebsräte der DB European Railservice GmbH auf die verkehrspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Deutschen Bundestag. Es ist eines von vielen Gesprächen dieser kenntnisreichen und engagierten Kollegen; und eigentlich geht es um das bevorstehende „Aus“ für den Autoreisezug in den sonnigen Süden, um den befürchteten Verlust der Arbeitsplätze und auch ein wenig um die Nachtreisezüge. Wir bleiben in Kontakt und vernetzt über das Bündnis „Bahn für alle“ und die Expertengruppe „Bürgerbahn statt Börsenbahn“.

Ein Jahr später ist klar, dass der Tod der Autoreisezüge nur der Anfang sind im Plan des DB-Managements, die gesamte Nachtzugsparte zu liquidieren. Und ohne die Initiative der (in der NGG organisierten) Kollegen, wäre dies wahrscheinlich ohne irgendeine demokratische Befassung vollzogen worden – was einen der gravierenden Konstruktionsfehler der Bahnreform erneut offenbart.

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Stuttgart 21 ist kein schwäbisches Problem, sondern ein bundesweites

Das Projekt Stuttgart 21 (S21) schadet nicht nur lokal in Stuttgart, was in den anderen Stellungnahmen schon in zahlreichen Problembereichen deutlich gemacht worden ist, sondern es ist auch ein bundespolitisches Problem. Es schadet dem bundesweiten Bahnverkehr auf drei Ebenen:
1. Netzkapazität und Betriebsqualität
2. Dauerhafte Verhinderung eines Integralen Taktfahrplans
3. Verbrauch von Finanzmitteln, die an anderer Stelle dringend benötigt werden.

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