Scheinheiliger Kompromiss im Abfallrecht
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- 18 November 2011
Die Diskussionen um die Neufassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes währten lang und heftig. Denn die Entwurfsfassungen spielten das Geschäft mit den lukrativen Wertstoffen eindeutig den privaten Entsorgern zu. Für die kommunalen Betriebe bliebe die kostenintensive Entsorgung des Restmülls. Da der Kostenausgleich durch die Wertstoffeinnahmen entfiele, führt das unweigerlich zu steigenden Müllgebühren. Weil diese Priviligierung der privaten Entsorger viel kommunalen Staub aufgewirbelt hat, war die Bundesregierung bemüßigt einen Kompromiss zu finden. Am 28.10.2011 wurde dieser, zuvor zwischen Staatssekretär Becker (BMU), den Vertretern des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie des Verbandes kommunaler Unternehmen ausgehandelte „Kompromiss“, mit der Regierungsmehrheit im Bundestag in der letzten Lesung des Kreislaufwirtschaftes-Gesetztes beschlossen.
Leider ergeben sich daraus keinerlei Verbesserungen für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.