neues ElektroG – reiner Symbolaktionismus

Elektroschrott Foto: Paul-Georg Meister, pixelio.de

Der Gesetzesentwurf zum ElektroG ist das Papier nicht wert, auf dem er steht. Durch den Papierverbrauch schadet er der Umwelt mehr, als dass er ihr nützt. Der Entwurf ist zu missbrauchsanfällig und bietet zu viele Schlupflöcher. Dass Vertreiber für die Abholleistung beim privaten Haushalt ein Entgelt verlangen dürfen, ist eine Lizenz zum Gelddrucken. Dem gegenüber sind die Kommunen verpflichtet, Bring- und /oder Holsysteme einzurichten, sehen dafür aber keine müde Mark.

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Länder nehmen Bund beim Hochwasserschutz in die Pflicht

Hochwasser C gemeinfreiZum heutigen Fachgespräch im Umweltausschuss des Bundestages zum Thema Hochwasserschutz erklärt der umweltpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE Ralph Lenkert:

„Das Fachgespräch zum Hochwasserschutz fand bei den Ländern großen Anklang. Umso mehr ist zu bedauern, dass nicht alle Bundesländer eingeladen wurden. Das Land Thüringen mit einer seinem zentralen Wassereinzugsgebiet der Saale wurde nicht geladen, obwohl unsere Fraktion dies gefordert hatte.

Die Länder haben einstimmig festgestellt, dass für den Hochwasserschutz ein praktikables Finanzierungskonzept des Bundes nötig ist, das den Finanzierungsanteil der Länder bei Hochwasserschutzmaßnahmen auf 30 gegenüber den aktuellen 40 Prozent ansiedelt. Der Bund müsste demzufolge 70 statt 60 Prozent für Hochwasserschutzmaßnahmen dazu geben.

 

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Werra-Weser-Versalzung stoppen!

Monte Kali bei Heringen - Photo by CEphoto, Uwe Aranas / CC-BY-SA-3.0Im Umweltausschuss des Bundestages fand heute eine Anhörung zur Werra-Weser-Versalzung statt, zu der die Umweltministerinnen und -minister von Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen geladen waren. Aus allen Ländern wurden die Ministerien durch Staatssekretäre vertreten. Zu den Ergebnissen der Anhörung erklärt Ralph Lenkert, Umweltpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Deutschen Bundestag:

Auch wenn die hessische Staatssekretärin Tappeser davon ausgeht, dass durch die Laugenverpressung in den Untergrund Trink- und Grundwasser nicht gefährdet sind, zeigt uns die Realität das Gegenteil. Hier auf „akute Gefahren“ zu warten, bevor man tätig werden wolle, wie sie vor den Abgeordneten ausführte, ist an Zynismus nicht zu überbieten.

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Ende 2015 kommt neue Klärschlammverordnung

Müllverbrennungsanlage, Foto: Dieter Schütz, pixelio.de

Ende 2015 sei mit einer neuen Klärschlammverordnung zu rechnen, teilte ein Vertreter des Bundesumweltministeriums in der vergangenen Umweltauschusssitzung des Bundestages mit. Die Fraktion DIE LINKE hatte eine Debatte zum Umgang mit Müllverbrennungsanlagen und Klärschlamm gefordert und dazu einen Antrag eingebracht. In der neuen Klärschlammverordnung solle festgelegt werden, dass Klärschlamm nur noch dann verbrannt werden dürfe, wenn der Phosphor rückgewonnen werde, so das BMUB weiter.

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